Linz (OTS) – Seit Juli 2025 gelten beim Arbeitsmarktservice (AMS)
neue Regeln. So
müssen sich arbeitsuchende Menschen und Beziehende von
Weiterbildungsgeld nach einem Krankenstand oder Auslandsaufenthalt
gleich am nächsten Tag beim AMS melden. Bisher hatte man eine Woche
Zeit. Auch wird das Online-System „eAMS-Konto“ wichtiger. „
Entscheidend ist, Arbeitssuchende mit der Digitalisierung nicht
alleine zu lassen. Es braucht auch persönliche Unterstützung und
einen niederschwelligen Zugang zu den Leistungen des AMS “, sagt AK-
Präsident Andreas Stangl.
Der Verlust der Arbeitsstelle ist für viele Menschen ein
einschneidendes Ereignis. Arbeitnehmer:innen müssen sich mit dem AMS
und der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz auseinandersetzen. Dabei
gibt es viele Regeln und Bestimmungen, die sie beachten müssen. Seit
Juli 2025 gelten folgende neue Regeln:
– Die Kommunikation beim AMS erfolgt nun vorrangig über das eAMS-
Konto.
– Wenn Arbeitssuchende erstmalig einen Antrag auf Arbeitslosengeld
stellen oder ihr Bezug mehr als zwei Jahre zurückliegt, wird das AMS
innerhalb von zwei Wochen einen persönlichen Termin vorschreiben.
Dieser ist einzuhalten, damit Arbeitsuchende beim
Arbeitslosengeldbezug keine Zeit verlieren.
– Das Arbeitslosengeld ist vorrangig über das eAMS-Konto zu
beantragen. Der Antrag gilt erst dann als gestellt, sobald das
vollständig ausgefüllte Antragsformular übermittelt wurde.
– Fordert das AMS auf, Unterlagen und Informationen zum Antrag
nachzureichen, so muss das innerhalb der gesetzten Frist erfolgen.
Versäumt der oder die Antragsteller:in die Frist ohne wichtigen
Grund, gilt der Antrag erst dann gestellt, wenn die erforderlichen
Unterlagen eingelangt sind – oder nach persönlicher Vorsprache.
– Wer ein eAMS-Konto hat, muss es nutzen. Arbeitsuchende müssen darin
an zwei Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) nachsehen, ob es neue
Nachrichten gibt. Es kann sein, dass im eAMS-Konto ein Termin für den
nächsten Tag steht.
– Wenn die Arbeitslosigkeit z. B. wegen Krankheit oder anderweitigen
Umständen kurz unterbrochen wurde, müssen sich Arbeitsuchende
spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der Unterbrechung wieder
beim AMS melden – nicht mehr erst nach einer Woche. Dabei ist die
Wiedermeldung über das eAMS-Konto, persönlich oder telefonisch
möglich. Achtung: Das AMS zahlt erst ab Wiedermeldung.
Digitale Inklusion beachten
Um weiterhin Arbeitssuchenden einen einfachen Zugang zu den
Versicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit zu gewähren, muss aus
Sicht der AK Oberösterreich die digitale Inklusion bedacht werden. So
sollen Arbeitssuchende bei allen Maßnahmen zur Digitalisierung nicht
alleine gelassen werden. Der Umgang mit digitalen Tools kann vor
allem für Menschen mit wenig digitaler Erfahrung oder mit
Verständigungsschwierigkeiten herausfordernd sein.

