AK Erfolg: AK holt Geld für AMISOLA-Mieter:innen zurück!

Wien (OTS) – Durch eine erfolgreiche AK Klage wegen unerlaubter
Vertragsklauseln
zu Betriebskosten & Co. bekommen AMISOLA-Mieter:innen bis zu
insgesamt 1.280.000 Euro an unrechtmäßig verrechneten Betriebskosten
zurück – ganz ohne eigene Klage! Im Schnitt gibt’s rund 2.500 Euro
pro Wohnung zurück. Oberlandesgericht Wien und Oberster Gerichtshof (
OGH) gaben der AK in einem Parallelverfahren Recht, AMISOLA mit
gleichlautendem Vertragstext anerkennt die Rechtswidrigkeit und zahlt
zurück.

Den Stein ins Rollen für die Überprüfung der
Mietvertragsbestimmungen brachte eine erhebliche „Betriebskosten“-
Nachzahlung eines Mieters. Er ließ seinen Mietvertrag von der AK
prüfen. Die AK befand einzelne „Betriebskosten“-Klauseln und viele
andere Bestimmungen für rechtswidrig. Da mehrere Gespräche mit dem
Unternehmen nicht alle strittigen Punkte bereinigen konnten, und die
AK Rechtssicherheit wollte, klagte sie und führte einen
Verbandsprozess gegen das Unternehmen.

Da in einem anderen Verfahren ein praktisch gleichlautender
Mietvertrag vom OGH im Jahr 2024 weitgehend für unzulässig erklärt
wurde, hat AMISOLA bei Gericht einen Unterlassungsvergleich
unterschrieben. AMISOLA wird bestimmte, als unzulässig erkannte
Vertragsbestimmungen in Wohnungsmietverträgen mit Konsument:innen im
Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht mehr verwenden und
sich darauf auch nicht berufen.

Betroffen sind 798 Wohnungsmieter:innen, wenn sie

+ Konsument:innen im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind,

+ einen Mietvertrag mit AMISOLA abgeschlossen haben,

+ der Mietvertrag dem Teilanwendungsbereich des
Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegt.

Die unzulässigen Klauseln wurden bei sechs in den vergangenen
Jahren neu errichteten Wohnhausanlagen verwendet ( hier geht’s zu den
Adressen: wien.arbeiterkammer.at/amisola ) sowie bei nachträglich (ab
2001) errichteten Dachgeschoßwohnungen in Altbauten. Das sind frei
finanziert errichtete Wohnungen, die nicht dem Vollanwendungsbereich
des Mietrechtsgesetzes unterliegen.

Nach dem Urteil und dem Vergleich reagiert AMISOLA schnell und
unkompliziert: Die Mieter.innen bekommen für die Abrechnungszeiträume
2021 bis 2024 einen Teil der bezahlten Betriebskosten in Höhe von
insgesamt rund 1.280.000 Euro zurück, das sind im Durchschnitt 2.500
Euro pro Wohnung bzw. pro Haushalt (für einen Mietzeitraum von 48
Monaten).

Andere Vermieter:innen verwenden ähnliche oder gleichartige
Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten teilweise
unklar und überschießend definiert. Die AK fordert daher alle diese
Vermieter:innen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf
Basis der beanstandeten Klauseln verrechneten Beträge an ihre
Mieter:innen zurückzuerstatten.

So bekommen Mieter:innen ihr zu viel bezahltes Geld zurück – ohne
selbst zu klagen!

AMISOLA wird alle Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich
über die jeweilige Höhe der Rückzahlung informieren. Die Beträge
werden rasch und unbürokratisch überwiesen. Die Höhe der
Rückzahlungen beträgt bei den sechs Wohnhausanlagen für den gesamten
Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2024 (exklusive Umsatzsteuer) 41,52
Euro pro Quadratmeter, abhängig vom Mietbeginn und Wohnungsgröße.
Mieter:innen der Dachgeschoßwohnungen in den älteren Häusern bekommen
ca. 18 Prozent weniger zurück. AMISOLA wird sich auch bei künftigen
Betriebskostenabrechnungen ans Urteil halten. Wer schon ausgezogen
ist, kann sich per E-Mail an [email protected] wenden.