Verpflichtende Weiterbildung gilt als Dienstzeit: Heimhelferin erhält dank AK Kärnten 2.700 Euro

Kärnten (OTS) – Nach einem langen Arbeitstag noch bis 22 Uhr im
Schulungsraum sitzen
und dafür keinen Cent bekommen. Genau das war für eine Kärntner
Heimhelferin Realität. Die verpflichtende Weiterbildung umfasste rund
400 Lehreinheiten und fand überwiegend am Abend statt. Der
Arbeitgeber wertete diese Ausbildungszeiten jedoch nicht wie
gesetzlich vorgeschrieben als Arbeitszeit und verweigerte daher die
Bezahlung der aufgewendeten Stunden.

Nach Einschaltung der AK Kärnten konnte rasch klargestellt
werden, dass die Weiterbildung nicht freiwillig, sondern ausdrücklich
vom Arbeitgeber angeordnet worden war. Damit handelt es sich
rechtlich um Arbeitszeit, die zu vergüten ist. Alexander Bernthaler,
Arbeitsrechtsexperte in der AK-Bezirksstelle Villach, unterstreicht
die klare Rechtslage: „Sobald eine Schulung oder Ausbildung im
überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt oder gesetzlich sogar
verpflichtend ist, zählt sie als Arbeitszeit. Das gilt unabhängig
davon, ob sie während der regulären Arbeitszeit oder abends
stattfindet.“ Arbeitgeber seien daher verpflichtet, diese Zeiten zu
bezahlen und entsprechend abzurechnen.

Im konkreten Fall musste der Arbeitgeber schließlich die
aushaftenden Stunden vollständig nachverrechnen. Insgesamt erhielt
die Arbeitnehmerin eine Nachzahlung in Höhe von knapp 2.700 Euro.
„Wir setzen uns konsequent dafür ein, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu ihrem Recht kommen“, so der AK-Präsident
abschließend.