Kärnten (OTS) – Nach einem Arbeitsunfall wurde eine Kärntnerin von
ihrem Dienstgeber
abgemeldet und alle Zahlungen eingestellt. Die betroffene
Dienstnehmerin wandte sich an die AK-Bezirksstelle Feldkirchen.
Bezirksstellenleiter Heimo Rinösl prüfte den Fall und stellte klar,
dass die Frau bei einem Arbeitsunfall einen Anspruch auf
Krankenentgeltfortzahlung für die Dauer von acht Wochen hat. „Ein
Arbeitsunfall begründet einen klaren Anspruch auf
Krankenentgeltfortzahlung. Eine Abmeldung hebt diesen Anspruch nicht
auf. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollten sich in solchen
Fällen rasch an die AK wenden, damit finanzielle Nachteile vermieden
werden.“ Nach der Intervention zahlte der Dienstgeber den
ausstehenden Betrag von rund 3.660 Euro vollständig nach.
Zwtl.: Gut zu wissen
Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle
– am Arbeitsplatz , einschließlich Homeoffice,
– auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte
(inkl. Fahrgemeinschaften),
– auf Wegen zum Arzt, zum Mittagessen in der Nähe des Arbeitsplatzes
sowie zur Kinderbetreuung,
– bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen (z. B. AK, ÖGB),
– bei berufsbezogenen Kursen mit unmittelbarem Zusammenhang zur
Tätigkeit.
Für eine kostenlose Beratung steht die AK Kärnten per Mail an
[email protected] oder telefonisch unter 050 477-1004 zur
Verfügung.

