Kärnten (OTS) – Was wie eine gewöhnliche Urlaubsbuchung begann,
endete für einen
Kärntner beinahe mit einem finanziellen Schaden von 1.500 Euro. Der
Mann hatte über eine bekannte Online-Buchungsplattform ein Hotel in
Jesolo reserviert. Kurz darauf erhielt er eine E-Mail sowie eine
Nachricht direkt über die App der Plattform: Er solle seine
Zahlungsdaten aktualisieren. Andernfalls werde die Buchung innerhalb
von 24 Stunden storniert. Die Aufforderung wirkte plausibel.
Tatsächlich hatte der Konsument erst wenige Tage zuvor eine neue
Kreditkarte erhalten. Auch sonst gab es keine offensichtlichen
Hinweise auf einen Betrugsversuch. In dem Glauben, es handle sich um
eine routinemäßige Sicherheitsabfrage, kam er der Aufforderung nach.
Wenig später folgte die böse Überraschung: 1.500 Euro wurden von
seinem Kreditkartenkonto abgebucht.
Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich um eine
betrügerische Zahlungsanforderung gehandelt hatte. Besonders brisant:
Sowohl dem Hotel als auch der Buchungsplattform war bekannt, dass es
einen Hackerangriff gegeben hatte. Dennoch wurde der Kärntner nicht
vor möglichen Betrugsnachrichten gewarnt. „Wer von einem bekannten
Sicherheitsproblem weiß, muss warnen, alles andere ist
verantwortungslos. Transparente Information und rechtzeitige
Warnungen sind keine Kulanz, sondern eine Pflicht“, sagt AK-Präsident
Günther Goach.
Der Betroffene wandte sich an den AK-Konsumentenschutz. „In
Fällen wie diesem ist klar: Unternehmen, denen Sicherheitsprobleme
bekannt sind, müssen ihre Kundinnen und Kunden unverzüglich
informieren“, stellt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig
klar. Sie kontaktierte das Kreditkarteninstitut, das Hotel und die
Buchungsplattform. Schließlich lenkte die Plattform ein und
erstattete dem Kärntner die gesamte abgebuchte Summe.
Kostenlose Beratung AK-Konsumentenschutz:
050 477-2002

