Linz/Wien (OTS) – Am 26. März wurde im Nationalrat zum Thema „Schutz
von
Gesundheitseinrichtungen“ debattiert. Ziel des Antrags ist es,
Aktivisten und Beter von Abtreibungspraxen fernzuhalten. Der
Lebensschutzverein Jugend für das Leben macht ein weiteres Mal darauf
aufmerksam: Es gibt keinen Anlass für „Schutzzonen“ vor
Abtreibungseinrichtungen. Daher ist auch der Antrag auf Prüfung
rechtlicher Rahmenbedingungen für solche widersinnig.
Im Antrag zur „Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen“,
eingebracht von den Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS, fällt der
Begriff „Schutzzonen“ zwar nicht. Doch dass es genau darum geht,
zeigt die in der Sitzung entfachte Grundsatzdebatte, wo mit
altbekannten Kampfbegriffen wie Selbstbestimmung und „Recht auf
Abtreibung“ gearbeitet wurde.
Auslöser für den Antrag waren Aktivisten und Beter vor
Abtreibungspraxen im vergangenen Jahr. „Es gibt seit der Durchführung
von Gebetskampagnen vor Abtreibungspraxen keinerlei Fälle von
Belästigung, auch nicht jüngst durch die Jugend für das Leben“,
stellt Frederik Koller, Vorsitzender von Jugend für das Leben, die
regelmäßig Gebetskampagnen organisieren, klar. „Und für Fälle von
Belästigung, Nötigung oder Hinderung hat die aktuelle Rechtslage
vorgesorgt.“ Dieser Antrag für Zensurzonen hat keine seriöse Basis
und kann also nur als Vorwand angesehen werden, um alternative
Meinungen, die bei den Regierungsparteien Anstoß erregen, aus dem
öffentlichen Raum zu verdrängen.
Der einzige Widerstand in der Nationalratssitzung kam von der
FPÖ, welche die Diskussion nutzte, um auf grundlegende Wahrheiten
aufmerksam zu machen: Beter an der Öffentlichkeit sind keine
Bedrohung, sondern viel eher das, was die Politik zu bieten
verabsäumt: ein Angebot der Präsenz und Liebe für Betroffene. Auch
das grundlegende Recht auf Leben der Ungeborenen wurde mehrfach
betont.
Zwtl.: Kritik und Appell an ÖVP
Jugend für das Leben appelliert nun vor allem an die ÖVP, sich
auf deren Grundsatzprogramm zurückzubesinnen, in welchem es heißt:
Wir lehnen den Schwangerschaftsabbruch ab. Politik und Gesellschaft
haben jene Bedingungen zu schaffen, die Abtreibungen vorbeugen. „Es
ist erschreckend, wie wenig Wert ein Grundsatzprogramm noch hat, und
wie christliche Werte von einer eigentlich christlichen Partei
einfach hintangestellt werden“, gibt Koller zu bedenken. „Dieser
Antrag mit seinen potenziellen Folgen ist ein weiterer Schritt in die
falsche Richtung, ein Akt gegen das Leben.“
Durch staatliche Maßnahmen wie etwa die sog. Schutzzonen werden
Betroffene noch weiter in Isolation gedrängt und im Stich gelassen.
„Der Staat hat eigentlich genau die gegenteiligen Verpflichtungen –
Angebote schaffen, damit man das eigene Kind nicht töten muss. Unter
dem Deckmantel der Selbstbestimmung werden Frauen in Not schon viel
zu lange alleingelassen“, schließt Koller.

