Länder kritisieren Obsorge-Gesetzesentwurf: Überschießende Regelungen, fehlende Rechtssicherheit und klare Fehlsteuerung des Bundes

Salzburg/Graz/Niederösterreich (OTS) – Die geplante Novelle zur
Obsorge für unbegleitete Minderjährige-
Gesetz (ObUM-G) stößt in den Ländern auf scharfe Kritik. Aus Sicht
der zuständigen Landesräte Wolfgang Fürweger (Salzburg), Hannes
Amesbauer (Steiermark) und Martin Antauer (Niederösterreich) ist der
am 24. März 2026 im Ministerrat beschlossene Entwurf ein weiterer
Beleg dafür, dass der Bund zentrale Herausforderungen im Asyl- und
Sozialbereich nicht löst, sondern einseitig versucht, diese auf die
Länder abzuwälzen. Die äußerst kritischen fachlichen Stellungnahmen
der Länder wurden nicht berücksichtigt.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist fachlich unausgereift,
rechtlich überschießend und politisch problematisch. Anstatt für
klare Zuständigkeiten und funktionierende Abläufe zu sorgen, schafft
der Bund zusätzliche Unsicherheiten und verlagert Verantwortung
dorthin, wo bereits jetzt die Systeme an der Belastungsgrenze
arbeiten.

Klar ist: Der Bund versucht einmal mehr, sich aus der
Verantwortung zu ziehen und die Konsequenzen seiner Politik den
Ländern umzuhängen.

Übererfüllung der EU-Richtlinie und unnötige Ausweitung der
Obsorge
Der Entwurf sieht Regelungen vor, die deutlich über die Vorgaben der
EU-Aufnahmerichtlinie hinausgehen und damit bewusst eine strengere
und ausufernde nationale Umsetzung schaffen. Insbesondere wird die
Rolle eines „Vertreters“ faktisch mit einer umfassenden Obsorge
gleichgesetzt.

„Der vorliegende Entwurf schießt klar über das Ziel hinaus. Wir
brauchen eine unionsrechtskonforme, aber praxistaugliche Lösung,
keine zusätzliche Bürokratie und keine neuen Unklarheiten im
Familienrecht,“ so die Landesräte unisono.

Fehlende Klarheit bei Altersfeststellung – strukturelles
Kernproblem ungelöst
Ein zentrales Problem bleibt ungelöst: die fehlende verbindliche
Altersfeststellung. Genau hier versagt der Bund seit Jahren, liefert
aber auch in diesem Entwurf keine tragfähige Lösung. Die nunmehr
vorgesehenen Zuständigkeiten von Bundesbehörden und Organen der
Kinder- und Jugendhilfe bei der Altersfeststellung schaffen
Rechtsunsicherheit im Vollzug und erhöhen das Missbrauchspotenzial.

Einseitige Lastenverlagerung zulasten der Länder – Bund entzieht
sich Verantwortung
Der Entwurf führt zu einer automatischen Übertragung der
Obsorgeverantwortung auf die ohnehin schon an der Belastungsgrenze
stehende Kinder- und Jugendhilfe der Länder – ohne ausreichende
Abstimmung, ohne realistische Einschätzung der Kapazitäten und ohne
gesicherte Gegenfinanzierung. Damit sind erhebliche personelle und
finanzielle Mehrbelastungen ohne entsprechende Absicherung verbunden.

„Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wer Aufgaben
schafft, muss auch für eine solide finanzielle und organisatorische
Grundlage sorgen. Eine einseitige Belastung der Länder ist nicht
hinnehmbar“, betont Landesrat Fürweger.“

Kritik am Konzept der ex-lege Obsorge
Aus fachlicher Sicht ist die vorgesehene automatische
Obsorgeübertragung nicht nur unnötig, sondern auch systemwidrig und
Ausdruck einer verfehlten Bundesstrategie. Die Idee der „ex lege“-
Obsorge der Kinder- und Jugendhilfeträger ist nicht erforderlich, um
das Kindeswohl sicherzustellen. Bestehende Systeme erfüllen bereits
die unionsrechtlichen Vorgaben.

Landesrat Amesbauer: „Die hohe Qualität der Kinder- und
Jugendhilfe in der Steiermark hat für uns höchste Priorität. Der
vorliegende Entwurf bedeutet eine massive Mehrbelastung in einem
ohnehin schon ausgelasteten System. Und das ohne Not und zu Lasten
der Steirer, da die Übererfüllung von EU-Richtlinien schlicht nicht
notwendig ist, zumal die derzeitige Vollzugspraxis in diesem Bereich
aus Sicht der steirischen Kinder- und Jugendhilfe den
unionsrechtlichen Vorgaben bereits gerecht wird. Hier legt die
Bundesregierung einen völlig unnötigen Entwurf vor, der die Länder
massiv belastet.“

Landesrat Martin Antauer: „Der Bund schießt mit diesem Entwurf
klar über das Ziel hinaus. Statt für Rechtssicherheit und klare
Zuständigkeiten zu sorgen, werden neue Unklarheiten geschaffen und
die Länder mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Die EU verlangt Schutz
und Vertretung für unbegleitete Minderjährige, aber keine
automatische Ausweitung der Obsorge mit allen personellen und
finanziellen Folgen für die Länder. Gleichzeitig bleibt das zentrale
Problem der fehlenden verbindlichen Altersfeststellung weiter
ungelöst. So schafft man keine Ordnung, sondern neue Unsicherheit.“

Klare Forderung: Überarbeitung statt Schnellschuss
Gefordert wird eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs:
Notwendig sind klare Zuständigkeiten, rechtssichere Verfahren und vor
allem eine faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern.

Der vorliegende Entwurf ist in dieser Form nicht
zustimmungsfähig. Der Bund ist gefordert, seine Verantwortung
wahrzunehmen, statt sie weiter auf die Länder abzuwälzen. Es braucht
eine sachliche, praxisnahe Lösung, die tatsächlich dem Kindeswohl
dient, anstatt neue bürokratische und rechtliche Probleme zu
schaffen.

„Unser Ziel ist eine klare, rechtssichere und praktikable Lösung
im Sinne des Kindeswohls – ohne zusätzliche Belastungen für die
Länder und ohne unnötige Komplexität“, so Amesbauer, Fürweger und
Antauer abschließend.