Taxi-Schwerpunktkontrolle am Wiener Hauptbahnhof: Finanzpolizei pfändet zwei Fahrzeuge

Wien (OTS) – Das Amt für Betrugsbekämpfung, Bereich Finanzpolizei,
führte im April
eine Schwerpunktkontrolle im Taxi- und Mietwagengewerbe am Wiener
Hauptbahnhof durch. Dabei stellten die Finanzpolizistinnen und
Finanzpolizisten einen nicht zur Sozialversicherung angemeldeten
Dienstnehmer fest, brachten Abgabenrückstände in Höhe von 7.354,66
Euro ein und pfändeten zwei Fahrzeuge im geschätzten Gesamtwert von
rund 41.300 Euro. Insgesamt wurden 34 Taxis aus 33 Betrieben
kontrolliert. An dem Einsatz waren 43 Finanzpolizistinnen und
Finanzpolizisten beteiligt.

Die Kontrolle wurde am Taxistandplatz beim Wiener Hauptbahnhof
durchgeführt. Kurz nach 10:00 Uhr fuhren mehrere Einsatzfahrzeuge der
Finanzpolizei vor und sicherten den Bereich der Nebenfahrbahn sowie
des Taxistandplatzes, um eine umfassende Überprüfung der dort tätigen
Lenkerinnen und Lenker vorzunehmen.

Das Taxi- und Mietwagengewerbe ist eine Branche, in der immer
wieder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Dazu zählen
insbesondere Verstöße im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen
Anmeldung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern zur
Sozialversicherung, Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
(AuslBG) und des Arbeitszeitgesetzes (AZG) sowie Fälle von
Teilschwarzarbeit und Abgabenverkürzungen.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Wegfalls der
Geringfügigkeitsregelung bei Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS)
führte die Finanzpolizei eine koordinierte Schwerpunktkontrolle
durch. Der Einsatz wurde von Organen des Arbeitsmarktservice sowie
der Landespolizeidirektion Wien unterstützt.

Im Anschluss an die Kontrolle werden nun weitere Erhebungen
durchgeführt. Diese betreffen insbesondere Abfragen bei Taxizentralen
und Fahrdienstvermittlungsdiensten sowie Nachschauen bei den
betroffenen Unternehmen. Dabei wird geprüft, ob weitere Verstöße
gegen arbeitszeitrechtliche Bestimmungen vorliegen und ob
Unregelmäßigkeiten bei Umsatzaufzeichnungen in der Buchführung
bestehen. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.

„Kleine Gewerbe haben es oft nicht leicht und stehen unter sehr
starkem Druck. Dennoch muss umso mehr gelten: Null Toleranz für
Steuer- und Abgabenbetrug im Interesse aller ehrlichen
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und aller redlichen Unternehmen.
Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Finanzminister Markus
Marterbauer.

„Gerade in stark frequentierten Bereichen wie
Verkehrsknotenpunkten zeigen gezielte Schwerpunktkontrollen ihre
Wirkung. Die Finanzpolizei geht konsequent gegen Sozialbetrug,
illegale Beschäftigung und Abgabenverkürzungen vor und sorgt damit
für faire Wettbewerbsbedingungen für jene Unternehmen, die sich an
die Regeln halten“, betont Wilfried Lehner, Bereichsleiter der
Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung.

Fotos: https://flic.kr/s/aHBqjCQTWm