„teilhaben teilsein“: Wie es zu „Wählen mit 16“ kam

Wien (PK) – Seit dem Jahr 2007 dürfen Jugendliche in Österreich an
bundesweiten
Wahlen teilnehmen. Mit dem Wahlrechts-Änderungsgesetz 2007 und einer
begleitenden Verfassungsnovelle wurde damals der Weg für eine Senkung
des Wahlalters von 18 auf 16 bei Nationalratswahlen, EU-Wahlen und
Bundespräsidentenwahlen geebnet. Im Parlament gab es damals einen
breiten politischen Konsens in dieser Frage, das war allerdings nicht
immer so. Bis zuletzt wurden in der öffentlichen Debatte Skepsis und
Zweifel geäußert. Die Parlamentskorrespondenz hat sich im Rahmen der
Serie „teilhaben teilsein“ angesehen, wie sich die Diskussion über
die Wahlaltersenkung entwickelt hat und welche Bundesländer Vorreiter
waren. Ein interessantes Detail am Rande: Es war die kleine
steirische Gemeinde Oberzeiring, in der 16- bis 18-Jährige – im März
2002 – erstmals zu den Urnen schreiten durften.

Erste Debatten in den 1990er-Jahren

So richtig begonnen hat die politische Diskussion in Österreich
über „Wählen mit 16“, nimmt man die APA als Quelle, Mitte der 1990er-
Jahre. Zwar hatte es schon davor immer wieder einzelne Vorstöße, etwa
von Jugendorganisationen und den Grünen, gegeben, öffentlichen
Widerhall fanden diese aber nur wenig. Erst im Zuge der
Auseinandersetzung über einen Wahlrechtsentwurf der SPÖ in Wien nahm
die Diskussion Fahrt auf. So forderten sowohl die Grünen als auch das
Liberale Forum damals, Jugendlichen bereits mit 16 die Möglichkeit zu
geben, an Landtags- bzw. Gemeinderatswahlen teilzunehmen. Nur wenig
später trat der damalige stellvertretende Landeshauptmann Michael
Außerwinkler (SPÖ) in Kärnten mit der Ankündigung einer
Gesetzesinitiative eine Debatte los, die auch auf Salzburg,
Vorarlberg und die Bundesebene ausstrahlte. Sieht man sich die
damaligen Argumente an, änderte sich über die Jahre hinweg an der
Diskussion wenig.

Außerwinkler wollte den 16-Jährigen bereits bei den
bevorstehenden Kärntner Gemeinderatswahlen 1997 das Wahlrecht
einräumen und wurde dabei auch von der oppositionellen FPÖ
unterstützt. Wenn etwa ein Lehrling mit 16 Jahren voll in das
Berufsleben integriert sei, sollte er auch über die Frage, wer seine
Interessen in den politischen Gremien vertritt, entscheiden dürfen,
hielt der damalige FPÖ-Klubobmann im Kärntner Landtag Martin Strutz
fest. Die mitregierende ÖVP, die damals mit Christof Zernatto auch
den Kärntner Landeshauptmann stellte, zeigte sich allerdings
skeptisch. Man wolle den Wahlkampf nicht in die Schulen tragen, hieß
es unter anderem von Seiten der Volkspartei. Nachdem Jugendliche bei
Wahlen nur Erwachsene wählen könnten, wäre es außerdem zielführender,
sie in anderer Form in politische Entscheidungsprozesse einzubinden,
etwa über Jugendgemeinderäte, argumentierte sie. Auch der
Klagenfurter Gemeinderat Reinhold Gasper von der grünen Partei VGÖ
äußerte deutliche Bedenken. Seine 27-jährige Erfahrung mit Lehrlingen
sage ihm, dass 16-Jährige noch nicht reif zum Wählen seien, machte er
in einer Aussendung geltend.

Die Kritikerinnen und Kritiker von „Wählen mit 16“ beriefen sich
überdies auf Umfragen in der Bevölkerung. Demnach lehnten in einer im
September 1996 durchgeführten Blitzumfrage des Humaninstituts
Klagenfurt 58 % von 650 befragten Personen eine Herabsetzung des
Wahlalters ab. Lediglich 32 % befürworteten den Vorschlag. Auch die
Jugendlichen selbst konnten laut einer Studie der Universität
Innsbruck zum Thema „Jugend und Politik in Westösterreich“, die von
der ÖVP Vorarlberg in die Debatte eingebracht wurde, mit einer
Wahlaltersenkung nicht viel anfangen. Gleich 74 % Ablehnung von
Seiten der Jugendlichen wies diese Studie aus, wobei als Begründung
in den meisten Fällen „fehlendes politisches Wissen“ und „politische
Unreife“ angegeben wurden. Allerdings gab es von Jugendorganisationen
auch andere Stimmen: So berichtete die APA etwa im Oktober 1996
darüber, dass die Arbeitsgemeinschaft katholischer Jugend (AKJÖ) das
damalige Wahlalter von 18 Jahren als zu hoch ansieht und eine Senkung
auf 16 Jahre verlangt.

Es kommt Schwung in die Sache

Verhindern ließ sich der Siegeszug von „Wählen mit 16“ durch die
skeptischen Stimmen allerdings nicht. Wobei es wiederum das Land
Kärnten war, das eine Pionierrolle einnahm. Zwar war es Außerwinkler
1996 nicht gelungen, seine Forderung durchzusetzen, vier Jahre
später, im Jahr 2000, war es – unter dem Kärntner Landeshauptmann
Jörg Haider (FPÖ) – jedoch soweit. Als erstes Bundesland senkte
Kärnten das Wahlalter für Gemeinderatswahlen auf 16 Jahre. 2001
folgte die Steiermark, 2002 dann das Burgenland. Im selben Jahr wurde
außerdem vom Wiener Landtag „Wählen mit 16“ beschlossen, wobei der
Beschluss erstmals nicht nur für Gemeinderats-, sondern auch für
Landtagswahlen galt. Auch Salzburg gehörte zu jenen Bundesländern,
die noch vor dem Bund eine Senkung des Wahlalters in ihre Wahlgesetze
schrieben.

Premiere in Oberzeiring

Wo und wann durften die 16- bis 18-Jährigen aber erstmals zur
Urne schreiten? Richtet man den Blick auf die Bundesländer, so hat
das Burgenland die Nase vorne, wo bereits im Oktober 2002
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen nach den neuen Regeln
stattfanden. Tatsächlich ist es aber eine kleine steirische Gemeinde
mit damals rund 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich mit dem
Prädikat „Premiere“ schmücken darf. Exakt 22 Jugendliche zwischen 16
und 18 waren am 17. März 2002 dazu aufgerufen, bei der
Gemeinderatswahl in Oberzeiring ihr Kreuzerl zu machen, wie die APA
seinerzeit berichtete.

Dass im März 2022 in nur einer einzigen steirischen Gemeinde
gewählt wurde, hatte einen einfachen Grund. Der
Verfassungsgerichtshof hatte die Wahl in Oberzeiring im Jahr 2000 mit
der Begründung aufgehoben, dass ein übergroßer Gemeinderat gewählt
wurde. Da die Gemeinde bei der letztgültigen Volkszählung weniger als
1.000 Einwohnerinnen und Einwohner hatte, hätte das Gremium nur neun
Köpfe umfassen dürfen, gewählt wurden jedoch 15 Gemeinderätinnen und
-räte. Nachdem der steirische Landtag zwischen Wahl und
Wahlwiederholung das Wahlrecht geändert hatte, waren nun auch die 16-
bis 18-jährigen Gemeindebürgerinnen und -bürger wahlberechtigt.

Wie viele von ihnen ihr Wahlrecht tatsächlich nutzten, ist nicht
bekannt. Die Gemeinde hatte sich aber offenbar bemüht, sie zum Wählen
zu bewegen und sie zu einer Zukunftswerkstätte eingeladen. Wohl
durchaus mit einigem Erfolg, war die Wahlbeteiligung laut APA im
Vergleich zur ursprünglichen Wahl doch von 87,3 % auf 88,65 %
gestiegen. Dabei hatten sich die steirischen Jugendlichen nur wenige
Wochen zuvor in Bezug auf ihr neues Wahlrecht insgesamt „weitgehend
ahnungslos“ gezeigt, wie die APA ebenfalls informierte. Praktisch
niemand unter den potenziellen Jungwählern habe bei einer in Graz
durchgeführten Umfrage von der 2001 beschlossenen Wahlaltersenkung
gewusst, heißt es in einer Meldung zur Premiere in Oberzeiring.

Debatte auf Bundesebene

Im Parlament wurde vermutlich erstmals 1992 über eine Senkung des
Wahlalters auf 16 diskutiert, und zwar im Rahmen der großen
Wahlrechtsreform 1992, mit der unter anderem die Regionalwahlkreise
in Österreich eingeführt wurden. Abgeordneter Gustav Vetter (ÖVP)
empörte sich in der Plenardebatte darüber, dass die Grünen im
Unterausschuss, in dem die Reform vorberaten worden war, eine
Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre verlangt hätten. Im
Plenum war davon aber ohnehin nicht mehr die Rede. Grünen-
Verfassungssprecher Johannes Voggenhuber und seine Fraktionskollegin
Christine Heindl beantragten lediglich, Jugendliche bereits dann
wählen zu lassen, wenn sie im Wahljahr das 18. Lebensjahr – und nicht
wie schließlich beschlossen das 19. Lebensjahr – erreichen. Es sei
nicht einzusehen, dass man 18-Jährigen, die ehemündig und
wehrdienstpflichtig seien und die in überwältigender Mehrheit im
Berufsleben stünden, die Wahl ihrer politischen Vertretung
vorenthalte, argumentierte Voggenhuber letztendlich vergeblich.

Danach blieb es einige Jahre eher ruhig, erst im Zuge der
Diskussion in den Bundesländern intensivierte sich auch auf
Bundesebene die Debatte wieder. So machte sich etwa Maria
Schaffenrath vom Liberalen Forum im Herbst 1996 in einer
Pressekonferenz für eine Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 stark.
Und die Bundesgeschäftsführerin der Grünen und spätere Abgeordnete
Ulrike Lunacek brachte zur selben Zeit ein Argument in die Diskussion
ein, das später durch die Verlängerung der Legislaturperiode von vier
auf fünf Jahre zusätzlich an Bedeutung gewann. „Wählen mit 16“
bedeute ohnehin ein durchschnittliches Erstwahlalter von 18, hob sie
in einer Aussendung hervor. Viele könnten heute erst mit 20 oder 21
Jahren das erste Mal wählen, „obwohl sie bereits Kredite
unterzeichnet, geheiratet und Arbeitsverträge unterschrieben haben“.

Erste Abstimmung

Erstmals im Nationalrat über eine Senkung des Wahlalters auf 16
abgestimmt worden sein dürfte im Jahr 1999. Damals brachte FPÖ-
Abgeordneter Martin Graf im Zuge der Debatte über den Dritten Bericht
zur Lage der Jugend in Österreich einen entsprechenden
Entschließungsantrag ein. Schon ein Jahr davor hatten Liberale und
Grüne beantragt, die Altersgrenze für die Unterzeichnung eines
Volksbegehrens auf 16 zu senken.

Viel Erfolg war dem Entschließungsantrag der FPÖ allerdings nicht
beschieden. In einer namentlichen Abstimmung stimmten bei 167
abgegebenen Stimmen nur 50 Abgeordnete dafür und 117 dagegen. Zwar
sei auch die SPÖ perspektivisch für eine Senkung des Wahlalters,
sagte Abgeordnete Brigitte Tegischer, letztendlich stimmte ihre
Fraktion aber gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner ÖVP gegen den
Vorstoß. Die Herabsetzung des Wahlalters sei kein Mittel gegen
Politikverdrossenheit, es sei nicht zu erwarten, dass jene, die mit
18 nicht wählen, es mit 16 tun, begründete ÖVP-Abgeordnete Rosemarie
Bauer die Haltung ihrer Partei.

Kleiner Zwischenschritt im Jahr 2003

Auch in den Folgejahren gab es immer wieder Initiativen der
Opposition. So brachten die Grünen etwa im März 2000 einen
Gesetzesantrag für ein Senkung des Wahlalters auf 16 ein, dem im
Dezember 2000 ein Entschließungsantrag der SPÖ folgte. ÖVP-
Familiensprecherin Ridi Steibl und der damalige Familienminister
Herber Haupt (FPÖ) sprachen sich allerdings dafür aus, zunächst
Erfahrungen mit dem herabgesetzten Wahlalter in der Steiermark und in
Kärnten zu sammeln und zu prüfen, inwieweit sich ein solcher Schritt
auf die tatsächliche politische Partizipation junger Menschen
auswirkt.

Im September 2003 kam es immerhin zu einem kleinen
Zwischenschritt: Auf Basis eines All-Parteien-Antrags beschloss der
Nationalrat, als Stichtag für das notwendige Erreichen des Wahlalters
künftig den jeweiligen Wahltag festzulegen. Bis dahin konnte man
sich, wie bereits oben angeführt, nur dann an Nationalratswahlen, EU-
Wahlen und Bundespräsidentenwahlen beteiligen, wenn man vor dem 1.
Jänner des Wahljahres das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Mit der
gemeinsamen Initiative reagierten die Abgeordneten nicht zuletzt auf
die Herabsetzung der Volljährigkeit von 19 auf 18 Jahre im Jahr 2001.
Die alte Stichtagsregelung habe „zur absurden Situation geführt“,
dass auch Volljährige nicht wählen dürfen, machte SPÖ-Abgeordneter
Kai Jan Krainer im Zuge der Beratungen über den Antrag geltend.

Weiterhin auf die lange Bank geschoben wurde hingegen die
Forderung nach einer Herabsetzung des Wahlalters auf 16. Innerhalb
der FPÖ gebe es dazu unterschiedliche Ansichten, sagte FPÖ-Klubobmann
Herbert Scheibner damals. Und ÖVP-Abgeordnete Ulrike Baumgartner-
Gabitzer brachte erstmals die Einführung der Briefwahl ins Spiel.
Bevor man den Kreis der Wahlberechtigten ausdehne, solle man die
Wahlbedingungen für bereits Wahlberechtigte verbessern, betonte sie.

Auf der Zielgeraden

Erst knappe vier Jahre später nahm die Senkung des Wahlalters auf
Bundesebene konkrete Formen an, wobei es schließlich schnell gehen
sollte. Zwischen der Einbringung eines Ministerialentwurfs Ende März
2007 durch den damaligen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und
den abschließenden Beratungen im Bundesrat lagen nicht einmal drei
Monate.

Die Herabsetzung des Wahlalters war Teil einer großen
Wahlrechtsreform, auf die sich SPÖ und ÖVP im Zuge der
Regierungsverhandlungen nach der Nationalratswahl 2006 verständigt
hatten. Sie brachte neben vielen kleineren Maßnahmen auch eine
Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre und die
Einführung der Briefwahl. Außerdem wurde das passive Wahlalter – also
die Möglichkeit, selbst als Abgeordnete bzw. Abgeordneter zu
kandidieren – von 19 auf 18 Jahre gesenkt.

Vorausgegangen war dem Ministerialentwurf ein zähes Ringen. Zwar
bekamen die Befürworterinnen und Befürworter einer Wahlaltersenkung
Rückenwind aus manchen Bundesländern, wo 16- bis 18-Jährige 2005 in
Wien und im Burgenland erstmals auch bei Landtagswahlen wählen
konnten. Und auch der Verfassungsentwurf des Vorsitzenden des
Österreich-Konvents Franz Fiedler sah zumindest für
Gemeinderatswahlen eine bundesweite Verpflichtung zu „Wählen mit 16“
vor. Viele Experten wie der Politologe Fritz Plasser und auch die
Bevölkerung blieben aber weiterhin skeptisch. So ergab eine Anfang
2005 durchgeführte Umfrage des OGM-Instituts für den ORF-Report mit
knapp 500 Telefoninterviews, dass 71 % eine Senkung des Wahlalters
auf 16 Jahre komplett ablehnen. Nur 16 % konnten sich vorstellen,
dass zumindest auf Landes- oder Gemeindeebene schon mit 16 gewählt
wird.

Und noch im Jänner 2007, als Landwirtschaftsminister Josef Pröll
(ÖVP) bereits ein Einlenken seiner Partei signalisierte, stieg der
frühere Nationalratspräsident und damalige Chef des ÖVP-
Seniorenbundes Andreas Khol bei den laufenden Regierungsverhandlungen
mit der SPÖ auf die Bremse. Er befürchtete eine „totale
Politisierung“ der Gymnasien und berufsbildenden höheren Schulen,
sollte das Wahlalter herabgesetzt werden.

Schließlich erzielten SPÖ und ÖVP aber doch noch eine Einigung in
der Sache, wobei der ÖVP die Durchsetzung der Briefwahl und der SPÖ
die Senkung des Wahlalters zugeschrieben wurde. Bei der Präsentation
des Pakets im Ministerrat Mitte März 2007 zeigten sich jedenfalls
sowohl Gusenbauer als auch Vizekanzler Andreas Molterer (ÖVP) mit der
vereinbarten Wahlaltersenkung zufrieden. Auch weiterhin skeptische
Reaktionen von Seiten der Bevölkerung bei Umfragen konnten am Konsens
nichts mehr ändern.

Parlamentarische Beratungen

Die parlamentarischen Beratungen über das
Wahlrechtsänderungsgesetz 2007 und die begleitende Verfassungsnovelle
verliefen unspektakulär. Am 24. Mai 2007 nahm der
Verfassungsausschuss die beiden am 2. Mai eingebrachten
Regierungsvorlagen in Verhandlung, zwei Wochen später, am 5. Juni,
fand die Plenardebatte statt. Wobei hauptsächlich die Verlängerung
der Legislaturperiode und teilweise auch die Einführung der Briefwahl
für kritische Anmerkungen seitens der Opposition sorgten. Die
Wahlaltersenkung war hingegen weitgehend unumstritten, auch wenn der
nunmehrige BZÖ-Abgeordnete Herbert Scheibner bei den
Ausschussberatungen meinte, er hätte mit diesem Schritt gerne noch
ein bisschen gewartet und zunächst Erfahrungen auf Länderebene
gesammelt. Auch einzelne FPÖ-Abgeordnete wie Manfred Haimbuchner und
Norbert Hofer zeigten sich nicht hundertprozentig überzeugt.

Letztlich stellten sich FPÖ und BZÖ aber genauso hinter die
Wahlaltersenkung wie die anderen Fraktionen. Die Maßnahme sei der
einzige positive Punkt im Gesetzespaket, hielt beispielsweise FPÖ-
Chef Heinz-Christian Strache in der Plenardebatte fest. Auch BZÖ-
Klubobmann Peter Westenthaler und Grünen-Chefin Eva Glawischnig-
Piesczek zeigten sich über „Wählen mit 16“ erfreut. Man habe endlich
eingesehen, dass junge Menschen bei jenen Instrumenten, die ihre
Lebenswelt betreffen, miteinbezogen werden müssten, hob Glawischnig
hervor.

Von Seiten der SPÖ führte Verfassungssprecher Peter Wittmann ins
Treffen, dass junge Leute auch Steuer zahlten. Daher sollten sie auch
mitbestimmen können, was mit den Steuern geschehe. Seine
Fraktionskollegin Elisabeth Grossmann wies unter anderem auf das
Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren hin.

Auch die lange Zeit skeptische ÖVP begrüßte das Vorhaben
ausdrücklich. Man gebe den jungen Leuten die Möglichkeit, in das
demokratische System hineinzuwachsen, hielt beispielsweise der
vormalige Bundeskanzler und damalige ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel
fest. Es sei eine Entscheidung für mehr Generationengerechtigkeit,
unterstrich August Wöginger. Als „eine tolle Sache“ qualifizierte die
Bundesobfrau der Jungen ÖVP Silvia Fuhrmann den Beschluss. Und der
für Wahlen zuständige Innenminister Günther Platter (ÖVP) war
überzeugt, dass die Jugendlichen Interesse an Politik hätten und
bereit seien, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Mit der
Herabsetzung des Wahlalters signalisiere die Politik, „wir leihen der
Jugend nicht nur unser Ohr, sondern geben ihr auch eine Stimme“.

Einig waren sich die Abgeordneten aber auch, dass begleitend zur
Wahlalterssenkung politische Bildung forciert werden müsse. Die FPÖ
warnte außerdem davor, Wahlkämpfe in die Schulen hineinzutragen.
Welcher Partei letztlich die Urheberschaft für „Wählen mit 16“
zukommt, blieb offen, die Parlamentskorrespondenz berichtete
seinerzeit über einen „positiven Vaterschaftsstreit“. Gleich mehrere
Parteien wollten sich die ursprüngliche Idee zu „Wählen mit 16“ auf
die Fahnen heften (siehe dazu auch: #MehralseinKreuzerl: Österreich
als Vorreiter für Wählen mit 16 ).

Endgültig vom Nationalrat beschlossen wurde das Wahlrechtspaket
schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ. Zuvor hatte
in Zweiter Lesung auch die FPÖ für die Senkung des Wahlalters
gestimmt. Der Bundesrat erteilte am 21. Juni 2007 seine Zustimmung.
Die Zahl jener Jugendlichen, die von der Wahlaltersenkung profitieren
sollten, gaben ÖVP und SPÖ mit rund 180.000 an.

Bundesländer müssen nachziehen

Mit der Verabschiedung der Verfassungsnovelle waren auch jene
Bundesländer gefordert, die bisher das Wahlalter auf Gemeinde- und
Landesebene noch nicht gesenkt hatten. Laut dem in der Verfassung
verankerten Homogenitätsprinzip dürfen die Wahlgesetze der Länder
nämlich nicht restriktiver sein als jene des Bundes. Nur großzügigere
Regelungen sind gestattet. Niederösterreich hatte das entsprechende
Vorhaben bereits vor dem Nationalratsbeschluss in Angriff genommen
und beschloss noch im Herbst 2007 „Wählen mit 16“. 2008 folgten Tirol
und Vorarlberg. Gleichzeitig wurde in der Steiermark und Kärnten die
Senkung des Wahlalters auf Landtagswahlen ausgeweitet. Als letztes
Bundesland änderte Oberösterreich sein Wahlrecht: Ab 2009 konnten 16-
bis 18-Jährige schließlich auch dort bei Gemeinderats- und
Landtagswahlen wählen.

Auf Bundesebene fand die Premiere übrigens früher als
ursprünglich geplant statt. Aufgrund des Platzens der Koalition
wurden die Österreicherinnen und Österreicher schon Ende September
2008 wieder zu den Urnen gerufen. Bei diesen Nationalratswahlen waren
dann erstmals auch die 16- bis 18-Jährigen wahlberechtigt. (Schluss)
gs

HINWEIS: Unter dem Titel „teilhaben teilsein“ rückt das Parlament
die gesellschaftspolitische Teilhabe von jungen Menschen in den
Mittelpunkt. Mehr Informationen zum Jahresschwerpunkt 2026 finden Sie
unter www.parlament.gv.at/jahresschwerpunkt . Im Webportal des
Parlaments gibt es auch eine Grafik mit einer Zeitleiste zu „Wählen
mit 16“.