ÖGB zum Tag der Sicherheit und Gesundheit: Was bei Arbeitsunfällen rechtlich gilt

Wien (OTS) – Eine Unachtsamkeit, oftmals durch Stress, genügt und
schon liegt die
Kollegin oder der Kollege am Boden. Arbeitsunfälle sind häufig offene
Wunden, gebrochene Knochen und schmerzhafte Prellungen.

Messer, rutschiger Boden, Spritzen

Es sind vor allem scharfe Arbeitsmittel, die bei
Arbeitnehmer:innen Verletzungen verursachen, am häufigsten passieren
Unfälle bei der Arbeit mit Messern sowie beim Hämmern und Nageln.
Aber auch das Ausrutschen auf einem rutschigen Boden und Verletzungen
durch Nadeln und Spritzen stehen weit oben im Ranking.

Was Beschäftigte im Falle eines Arbeitsunfalls wissen müssen

Dinah Djalinous-Glatz , Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz
beantwortet zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
(28.4.) die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall unterscheidet sich von privaten Freizeit- oder
Verkehrsunfällen. Als Arbeitsunfall gilt ein Unfall nur dann, wenn er
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit passiert und es einen
Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis gibt.

Arbeitsunfälle sind demnach Unfälle am Arbeitsplatz, im
Homeoffice, auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen oder auf dem
direkten Weg zur Arbeit, von der Arbeit oder zur Ausbildungsstätte.
Umfasst sind auch Wege von der Arbeit zu Ärztinnen und Ärzten, auch
wenn der Termin außerhalb der Dienstzeit liegt. Außerdem zählt auch
ein Unfall auf dem Weg von der Arbeit zum Kindergarten oder von dort
in die Arbeit als Arbeitsunfall. Dasselbe gilt unter anderem für den
Weg zur Schule, zu Arbeitsterminen oder auch zu einer
Betriebsversammlung.

Was sind typische Arbeitsunfälle?

Häufig schneidet sich jemand während der Arbeit mit einem Messer,
stürzt von einem Baugerüst rutscht auf dem Heimweg von der Arbeit aus
und verletzt sich dabei am Bein. Aber auch Unfälle mit dem
Firmenwagen während einer Dienstfahrt oder auch Stürze auf Treppen in
Bürogebäuden zählen zu den typischen Beispielen.

Ist der Weg zur Arbeit und von der Arbeit unfallversichert?

Ja, der direkte Weg von zu Hause in die Arbeit und von der Arbeit
nach Hause ist durch die Unfallversicherung geschützt. Aber: Gehst du
nach der Arbeit mit Kolleginnen bzw. Kollegen noch etwas trinken oder
machst aus privaten Gründen einen Umweg, ist der anschließende
Heimweg nicht mehr unfallversichert.

Wann sind Unfälle außerhalb des Arbeitsortes oder der beruflichen
Tätigkeit Arbeitsunfälle?

Beispiele hierfür sind Betriebsausflüge, Firmenfeiern auf Kosten
des Arbeitgebers, Wege zum AMS oder zu Vorstellungsgesprächen bei
Arbeitslosigkeit. Auch die Ausbildung oder Tätigkeit im Ehrenamt (z.
B. Feuerwehr, Rettung) ist versichert, ebenso wie Erste-Hilfe-
Leistungen oder Notfallhilfe.

Was muss ich tun, wenn ich einen Arbeitsunfall habe?

Zunächst musst du unverzüglich deinen Arbeitgeber verständigen.
Dann solltest du dich vergewissern, ob von den beteiligten Stellen (
Arbeitgeber, behandelnder Arzt bzw. behandelnde Ärztin, Krankenhaus)
eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA
) geschickt wurde, und den Betriebsrat informieren.

Warum sollte ich meinen Arztbesuch registrieren bzw. auch im
Zeiterfassungssystem vermerken?

Weil nur dann sichergestellt ist, dass ein möglicher Unfall auch
als Arbeitsunfall anerkannt wird.

Welchen Unterschied macht es für Arbeitnehmer:innen, wenn es sich
um einen Arbeitsunfall handelt?

Wird ein Unfall während der Arbeitszeit als Arbeitsunfall
anerkannt, gelten andere sozialrechtliche Ansprüche als bei privaten
Unfällen. Arbeitsunfälle können bei der AUVA oder BVAEB geltend
gemacht werden, private Unfälle bei der zuständigen Krankenkasse. Bei
schweren Unfällen mit langfristigen Folgen bestehen oft erhebliche
finanzielle Unterschiede.

Warum sollte ein Arbeitbsunfall immer gemeldet werden?

So erhalten Arbeitnehmer:innen die notwendige Behandlung, um
Folgen zu minimieren. Kostenbeteiligungen können entfallen, und bei
Berufsuntauglichkeit ist eine Umschulung möglich. Bei bleibenden
Schäden zahlt die AUVA oder BVAEB eine Versehrtenrente.
Hinterbliebene erhalten bei einem tödlichen Unfall eine Rente und
einen Beitrag zu den Bestattungskosten.

Wie wichtig ist Unfallverhütung?

Unfallverhütung ist entscheidend, um die hohen Folgekosten und
das persönliche Leid durch Arbeitsunfälle zu verhindern. Dazu zählen
alle (u. a. technischen oder psychologischen) Maßnahmen, die die
Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Unfallverhütung ist also
auch eine ethische und moralische Verpflichtung.

Gibt es ein Beispiel dafür?

Wenn wir beispielsweise Unfälle durch gefährliche Materialien wie
Lacke und Lösungsmittel vermeiden wollen, dann kann man zunächst an
technische Lösungen wie Absaugvorrichtungen arbeiten. Wenn das nicht
möglich ist, werden organisatorische Lösungen wie beispielsweise
angepasste Arbeitszeiten eingesetzt. Sollte das auch nicht greifen,
kann eine Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Oberster
Grundsatz ist immer: Die zu wählende Schutzmaßnahme selbst darf keine
zusätzliche Gefährdung darstellen.