AK fordert bei Budgetsanierung Verteilungsgerechtigkeit und sinnvolle Investitionen trotz Sparzwang

Linz (OTS) – Ende April präsentierte die Regierung die Grundzüge der
Budgetmaßnahmen für 2027/2028. Klar ist, dass in der Öffentlichkeit
noch keine Liste der rund 60 Einzelmaßnahmen vorliegt. Es ist aber
davon auszugehen, dass 5,1 Milliarden Euro an finanziellen Mitteln
aufgestellt werden müssen. Für AK-Präsident Andreas Stangl steht
fest: „ Trotz des Sparzwangs bei der Budgetsanierung braucht es
sinnvolle Zukunftsinvestitionen. Die Lasten müssen so verteilt
werden, dass nicht vorwiegend die Arbeitnehmer:innen zur Kasse
gebeten werden. “

2,5 Milliarden Euro sollen im Zuge des Doppelbudgets zusätzlich
eingespart werden. Gegenfinanziert muss aber eine viel höhere Summe
werden: 5,1 Milliarden Euro. Denn immerhin entgehen dem Staat zwei
Milliarden Euro aufgrund der Senkung der Lohnnebenkosten, die den
Unternehmen zugutekommt. Weitere 600 Millionen Euro sollen für
zusätzliche „Offensivmaßnahmen“ ausgegeben werden. Darunter fallen
zum Beispiel das zweite verpflichtende Kindergartenjahr und viele
andere, die aus Sicht der AK zu begrüßen sind. Aber auch diese
Maßnahmen sind alle noch vage und die Finanzierung unklar.

Problematisch ist, dass durch die konsolidierungsbedingte Einsparung
von 2,5 Milliarden Euro der Volkswirtschaft vor allem auf Kosten der
Arbeitnehmer:innen und der Familien netto Kaufkraft entzogen wird. Es
könnte daher zu einer Abschwächung des privaten Konsums kommen, und
das in Zeiten einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage. Nicht
einzusehen ist, dass Gegenmaßnahmen wie die Bankenabgabe zeitlich
befristet wurden, während andere Maßnahmen welche vor allem die
Arbeitnehmer:innen betreffen, keine derartige Befristung aufweisen.

Wer stemmt den Defizit-Abbau?
Rund drei Viertel der zusätzlich zu den im Vorjahr beschlossenen
Maßnahmen, mit denen das Defizit reduziert werden soll, müssen von
Arbeitnehmer:innen, Familien und Pensionist:innen getragen werden.
Die Anhebung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für
Niedrigeinkommen entspricht einer Kürzung des Netto-Einkommens und
trifft jene, die ohnehin wenig verdienen. Auch die Wiedereinführung
der Teilanrechnung des Partnereinkommens in der Notstandshilfe
belastet vor allem Einkommensschwache und konterkariert den
Versicherungsschutz der Arbeitnehmer:innen. Rund ein Fünftel der Last
teilt sich auf Gutverdienende und Immobilienbesitzende auf. Und rund
ein Zehntel soll durch Kürzung „klimaschädlicher“ Förderungen
hereinkommen. Hier ist jedoch noch unklar, was konkret damit gemeint
ist.

Unternehmen werden entlastet, Familienleistungen sind bedroht
Die größte Einzelmaßnahme ist die Senkung der Lohnnebenkosten. Diese
passiert in Form einer Senkung des Dienstgeberbeitrages zum
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 3,7 auf 2,7 Prozent ab 2028.
Was bedeutet das konkret? Der Einnahmenausfall gefährdet die
Finanzierung von Familienleistungen in Höhe von zwei Milliarden Euro
pro Jahr und erhöht die Gewinne der Unternehmen. Die
Gegenfinanzierung wird großteils durch Umschichtungen durch die
Unternehmen selbst getragen. Das geschieht zum Beispiel durch die
Wiedereinführung von Dienstgeber-Beiträgen bei Älteren oder durch die
Anhebung der Gewinnsteuer, welche zuvor um zwei Prozentpunkte gesenkt
wurde, um einen Prozentpunkt. Was am Ende jedoch bleibt, ist ein
entlastender Effekt für die Unternehmen.

Für AK-Präsident Andreas Stangl steht fest: „ Beim Budget und der
Gegenfinanzierung dürfen nicht die Interessen von Unternehmen im
Vordergrund stehen. Trotz Sparzwang braucht es Mittel für
Investitionen in die Zukunft. Wesentlich ist auch, dass nicht erneut
Arbeitnehmer:innen und Familien belastet werden. “