Kärnten (OTS) – 17 Jahre lang arbeitete die Kärntnerin für denselben
Betrieb, jedoch
nie mit einem unbefristeten Vertrag. Stattdessen reihte sich eine
Befristung an die nächste. Mit jedem Vertragsende stand die Frage im
Raum: Wie geht es weiter? Als klar wurde, dass ihr letzter Vertrag
auslaufen und nicht mehr verlängert werden sollte, wandte sich die
Frau an die AK Kärnten. Nach eingehender Prüfung erstellte die
Arbeiterkammer ein Rechtsgutachten und es wurde eine
außergerichtliche Einigung versucht. Das erste Angebot des
Arbeitgebers blieb jedoch deutlich unter den Erwartungen. Die
Arbeiterkammer stellte der Kärntnerin deshalb einen Rechtsanwalt zur
gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche zur Verfügung, woraufhin
der Arbeitgeber schließlich einlenkte. Das Ergebnis: eine freiwillige
Abgangsentschädigung in Höhe von rund 65.000 Euro.
AK-Juristin Verena Spath erklärt: „Mehrfach hintereinander
abgeschlossene Befristungen sind arbeitsrechtlich problematisch. Nach
der Rechtsprechung – auch unter Berücksichtigung europarechtlicher
Vorgaben – sind sogenannte ‚Kettendienstverträge‘ nur eingeschränkt
zulässig und brauchen eine sachliche Rechtfertigung wie etwa
Saisonarbeit. In vielen Fällen führt schon die zweite Befristung
dazu, dass rechtlich von einem unbefristeten Dienstverhältnis
auszugehen ist.“
Beratung Arbeitsrecht:
Telefon: 050 477-1004
E-Mail: [email protected]


