Linz (OTS) – Nachdem eine Frau aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung
gekündigt worden
war, wandte sie sich mit ihrer Endabrechnung an die Arbeiterkammer
Oberösterreich. Sie wollte sichergehen, dass die Bäckerei, bei der
sie beschäftigt war, alles korrekt bezahlte. Doch schnell stellte die
Arbeiterkammer fest, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten
wurde. Außerdem hatte die Bäckerei mit Sitz in Urfahr-Umgebung der
Frau zu Unrecht Minusstunden abgezogen und dafür Urlaub
gegengerechnet. Dank der AK erhielt die Brot- und Gebäcksausführerin
1.963 Euro zurück.
Die Kündigung durch die Bäckerei erfolgte fristwidrig. Deshalb
musste der ehemalige Arbeitgeber seiner gekündigten Beschäftigten den
Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nachzahlen. Besonders dreist
war aber, dass die Bäckerei der Frau an Tagen, an denen sie
nachweislich gearbeitet hatte, Urlaub für angebliche Minusstunden
gegenrechnete.
AK-Präsident Andreas Stangl rät bei Minusstunden, jedenfalls den
Rat der AK einzuholen: „ Es ist nicht zulässig, Beschäftigten
Minusstunden zu verbuchen, weil man sie wegen geringer Auftragslage
früher nach Hause schickt. Klar ist, dass Urlaub Vereinbarungssache
zwischen Beschäftigten und Betrieben ist und daher nicht einseitig
abgezogen werden kann. “
Die AK Oberösterreich erreichte für ihr Mitglied eine Nachzahlung
in Höhe von 1.963 Euro. „ Eine Kontrolle der Endabrechnung bei der
Arbeiterkammer am Ende eines Arbeitsverhältnisses ist immer sinnvoll.
“, so AK-Präsident Stangl.


