Wien / Vösendorf (OTS) – Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr.in
Anna Sporrer, vor rund 180
Jahren haben sich die ersten Tierschutzorganisationen Österreichs
bereits gegen Tierhetzen und Tiermisshandlungen ausgesprochen. Umso
erschütternder ist es, dass wir auch heute noch mit Fällen
konfrontiert werden, die an Grausamkeit kaum zu überbieten sind.
Der jüngste Fall, bei dem vier junge Männer im Alter zwischen 16
und 24 Jahren wegen brutaler Tiermisshandlungen angezeigt wurden, hat
in der Bevölkerung große Bestürzung ausgelöst. Solche Taten sind
keine Bagatelldelikte.
Wer Tiere mutwillig quält, misshandelt oder tötet, überschreitet
eine moralische Grenze, die eine humane Gesellschaft niemals
relativieren darf. Derzeit sieht § 222 StGB für rohe Misshandlung,
unnötige Qualen oder das Töten eines Tieres Freiheitsstrafen von bis
zu zwei Jahren vor. Dieses Strafausmaß wird der Schwere solcher Taten
nicht gerecht. Österreich liegt damit im europäischen Vergleich im
hinteren Bereich.
Das derzeitige Sanktionsniveau ist weder geeignet, abschreckend
zu wirken, noch trägt es dem massiven Leid der betroffenen Tiere
ausreichend Rechnung.
Tierquälerei ist oft eine Vorstufe oder ein Begleitsymptom von
Gewalt gegen Menschen. Studien zeigen signifikante Zusammenhänge:
Tierquälerei ist ein frühes Warnsignal für antisoziales Verhalten und
spätere Gewaltkriminalität Menschen gegenüber. Studien aus den USA
und Europa weisen darauf hin, dass zahlreiche Serienmörder in ihrer
Jugend Tiere misshandelt haben. Diese Zusammenhänge verdeutlichen,
weshalb Tierquälerei eng mit gegen Menschen gerichteten Gewalt- und
Sexualdelikten verbunden ist. Tierquälerei ist nicht nur ein
Tierschutzproblem, sondern auch ein gesellschaftliches Warnsignal.
Wir fordern daher eine dringende Erhöhung des Strafrahmens auf 5
Jahre. Die Erhöhung des Strafrahmens aus generalpräventiven Gründen
dient dazu, die Allgemeinheit von der Begehung bestimmter Straftaten
abzuhalten, indem das Unrecht der Tat durch eine höhere Strafe
verdeutlicht wird. Die Erhöhung des Strafrahmens ermöglicht eine
höhere Strafzumessung.
Unsere Forderungen:
1. Anhebung des Strafrahmens für § 222 StGB, Tierquälerei, auf 5
Jahre. Nur so kann der Unrechtsgehalt solcher Taten angemessen
berücksichtigt werden.
2. Automatisches Tierhalteverbot bei Verurteilungen wegen
Tierquälerei Wer wegen Tierquälerei verurteilt wird, soll
grundsätzlich keine Tiere mehr halten dürfen.
3.Verbindliches Anhörungs- und Mitspracherecht für
Tierschutzorganisationen bei Änderungen des Tierschutzrechts
Ihre praktische Erfahrung im Umgang mit Tierleid, Tierquälerei
und Vollzugsproblemen ist für wirksame gesetzliche Verbesserungen
unverzichtbar. Daher sollen anerkannte Tierschutzorganisationen
frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse eingebunden und ihre
Stellungnahmen verpflichtend berücksichtigt werden. Sehr geehrte Frau
Bundesministerin, Tierschutz darf nicht an symbolischen
Lippenbekenntnissen enden. Tiere sind Mitgeschöpfe und fühlende
Lebewesen. Wer ihnen mit extremer Grausamkeit Leid zufügt, muss mit
klaren und spürbaren Konsequenzen rechnen. Wir appellieren daher
eindringlich an Sie, sich für eine rasche und konsequente
Verschärfung des § 222 StGB, Tierquälerei einzusetzen. Mit Nachdruck
und in Erwartung entschlossenen Handelns Dieser offene Brief wird
unterstützt von:
Tierschutz Austria, ARCHE NOAH AKTIVER TIERSCHUTZ AUSTRIA,
Tierschutzverein Klosterneuburg, Wien und Umgebung, Keine Tauben
OHREN ( KTO), AG Wildtiere, Animal Spirit, Purzel & Vicky Tierheim
und Gnadenhof
Den offenen Brief mit den Logos aller unterstützenden
Organisationen können Sie hier downloaden


