Wien (OTS) – Mit 14. Juni 2026 tritt die im März verordnete Novelle
der
österreichischen Honigverordnung in Kraft. Künftig muss auf jedem
Honigetikett klar ersichtlich sein, aus welchem Land der Honig
stammt.
Bei Honig aus nur einem Ursprungsland ist dieses direkt anzugeben.
Handelt es sich um Mischungen aus mehreren Ländern, müssen die
Herkunftsländer im Hauptsichtfeld des Etiketts in absteigender
Reihenfolge ihres Gewichtsanteils samt Prozentangaben ausgewiesen
werden.
Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und
stärkt gleichzeitig den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig : „Pünktlich zum
Sonntagsfrühstück kommt die Herkunft des Honigs auf den Tisch. Ab
sofort sieht jede und jeder auf einen Blick woher der Honig stammt.
Diese klare Herkunftskennzeichnung schafft Transparenz und stärkt
unsere regionalen Imkerinnen und Imker. Wer österreichischen
Qualitätshonig kaufen will, muss sich nicht mehr durch anonyme
Importware rätseln und kann jetzt gezielt zugreifen.“
Für die Prozentangaben bei Honigmischungen gilt eine Toleranzspanne
von fünf Prozentpunkten je Herkunftsanteil. Grundlage dafür ist die
betriebliche Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit. Für Kleinpackungen
bis 30 Gramm gelten vereinfachte Vorgaben. Die Herkunftsländer dürfen
in diesen Fällen durch zweibuchstabige Ländercodes angegeben werden.
Die neuen Bestimmungen gelten ab 14. Juli 2026. Bereits vor diesem
Stichtag gekennzeichnete Produkte dürfen weiterhin bis zum Abverkauf
der vorhandenen Bestände in Verkehr gebracht werden.


