AK Zgubic fordert konsequente Regeln gegen Greenwashing

Wien (OTS) – Die Arbeiterkammer begrüßt die Umsetzung der
EU-Richtlinie gegen
Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Die neuen
Regeln schaffen mehr Transparenz bei Umwelt- und
Nachhaltigkeitsversprechen und stärken die Rechte der
Konsument:innen.

Kritisch sieht die AK jedoch die geplante Ausnahmeregelung für
bereits in Verkehr gebrachte Produkte. Demnach sollen die neuen
Bestimmungen nur für Produkte gelten, die ab dem 27. September 2026
in Verkehr gebracht werden. „Diese Ausnahme ist in der EU-Richtlinie
nicht vorgesehen und würde den Schutz der Konsument:innen deutlich
schwächen. In der Praxis können Verbraucher:innen und
Verbraucherschutzorganisationen meist gar nicht überprüfen, wann ein
Produkt erstmals in Verkehr gebracht wurde. Das schafft
Rechtsunsicherheit und macht es deutlich schwieriger, gegen
unzulässige Umweltversprechen vorzugehen. Deshalb muss diese
Ausnahmeregelung gestrichen werden“, erklärt Gabriele Zgubic,
Leiterin der AK Wien Konsument:innenpolitik.

AK sieht Nachbesserungsbedarf
Nachbesserungsbedarf sieht die AK außerdem beim Schutz vor
sogenannten Dark Patterns – manipulativen Design-Tricks auf Websites
und in Apps. Der Gesetzesentwurf setzt die entsprechenden EU-Vorgaben
nur teilweise um. Aus Sicht der AK sollten daher sämtliche von der
EU vorgesehenen Regelungen und Verbote bezüglich manipulativer Online
-Gestaltung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verankert werden.

„ Jetzt kommt es darauf an, die EU-Vorgaben ohne Abstriche
umzusetzen. Nur so lassen sich Greenwashing und manipulative
Verkaufstricks wirksam bekämpfen, unfairer Wettbewerb verhindern und
Konsument:innen verlässlich schützen “, so Zgubic.