Jahrelang falsch eingestuft: AK Kärnten holt rund 8.300 Euro für Arbeitnehmerin zurück

Klagenfurt (OTS) – Die Betroffene hatte im Betrieb über einen langen
Zeitraum hinweg
Aufgaben übernommen, die weit über ihr vertraglich vereinbartes
Tätigkeitsfeld hinausgingen. Rechtlich hätte ihr damit von Beginn an
eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe
zugestanden. Die Arbeitnehmerin suchte sogar mehrmals das direkte
Gespräch mit der Geschäftsführung, um die fehlerhafte Einstufung und
die daraus resultierende Unterbezahlung einvernehmlich zu
korrigieren. Doch sämtliche Versuche liefen ins Leere; der
Dienstgeber zeigte sich uneinsichtig und blockierte eine faire
Lösung.

Erst als sich die verzweifelte Frau an die Arbeitsrechtsexperten
der AK Kärnten wandte, kam Bewegung in den Fall. Michelle
Müllneritsch, Juristin in der AK-Bezirksstelle Villach erklärt: „Die
betroffene Dienstnehmerin war über Jahre hinweg in einer viel zu
niedrigen Gehaltsstufe gemeldet. Aufgrund ihres tatsächlichen
Aufgabenbereichs im Betrieb hatte sie laut Kollektivvertrag jedoch
klaren Anspruch auf eine Einstufung in die übernächst höhere
Beschäftigungsgruppe. Wir konnten eine Netto-Nachzahlung von rund
8.300 Euro für die vergangenen drei Jahre sichern.“

AK-Präsident Günther Goach: „Es darf nicht sein, dass Unternehmen
die korrekte Entlohnung ihrer Beschäftigten verschleppen. Wer volle
Leistung bringt, muss auch das volle Geld dafür bekommen – dafür
stehen wir als AK konsequent ein.“.

Kostenlose Beratung

Falsche Einstufungen sind keine Einzelfälle. Die AK rät daher
allen Beschäftigten, ihren Lohnzettel regelmäßig zu prüfen. Passt die
Einstufung zu den tatsächlichen Aufgaben? Bei Verdacht oder
Unklarheiten helfen die Expert:innen der AK Kärnten kostenlos weiter:
[email protected] oder 050 477-1004