Wien (PK) – Das Parlament versteht sich als Zentrum von Beteiligung
und Teilhabe
von in Österreich lebenden Menschen. Davon umfasst sind die
Volksgruppen, deren Rechte im Volksgruppengesetz geregelt sind. Am 7.
Juli, an dem sich dessen Beschluss zum 50. Mal jährte, wurde es vom
Nationalrat novelliert und die sechs autochthonen Volksgruppen
verfassungsrechtlich verankert. Welche Bedeutung haben die
rechtlichen Grundlagen für die junge Generation heute?
Gesetzliche Anerkennung
In Österreich leben sechs anerkannte autochthone Volksgruppen:
die slowenische, kroatische, ungarische, tschechische und slowakische
Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma. Sie sind österreichische
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit eigener Sprache, Kultur und
Geschichte. Das Volksgruppengesetz definiert sie als jene „in Teilen
des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen
österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und
eigenem Volkstum“. Erst seit dem kürzlichen Nationalratsbeschluss
werden darin alle sechs Volksgruppen – in Form einer
Verfassungsbestimmung – namentlich genannt.
Dem ursprünglichen Beschluss des Volksgruppengesetzes 1976 gingen
jahrzehntelange Anstrengungen um Anerkennung voraus. Es wurde ein
eigener Unterausschuss eingerichtet, der sieben Mal tagte, um
entsprechende Gesetzesentwürfe – darunter auch eine
Volkszählungsgesetz-Novelle zur „geheimen Erhebung der Muttersprache“
– vorzuberaten, bevor sie der Verfassungsausschuss einhellig an den
Nationalrat weiterleitete. Auch dort wurden die Beschlüsse einstimmig
gefasst. Niemals zuvor sei über die Probleme der Volksgruppen so
intensiv und umfassend beraten worden, sagte der damalige
Bundeskanzler Bruno Kreisky im Plenum. Nur so sei es möglich gewesen,
eine Übereinstimmung aller damals im Parlament vertretenen Parteien –
SPÖ, ÖVP und FPÖ – herbeizuführen.
Geförderte Angebote werden vermehrt von der Jugend angenommen
Das Volksgruppengesetz bildet seither die Grundlage für die
Volksgruppenförderung, worüber die Bundesregierung jährlich
berichtet. Durch die Nachwuchsförderung werden Vereine, aber auch
etwa Jugend- und Ferienlager unterstützt. Sportangebote würden sich
am besten dazu eignen, die Volksgruppenjugend zu erreichen, heißt es
im Volksgruppenbericht. Der Sport werde von den Jugendlichen als
attraktives Umfeld zur Förderung des alltäglichen Sprachgebrauchs
wahrgenommen. Am wenigsten für die Jugend geeignet seien die
geförderten Medienangebote, wobei sich das langsam bessere. Der
Anteil an jugendlichen Teilnehmenden an den geförderten
Volksgruppenaktivitäten würde sich generell weiter erhöhen. Künftig
sollen im Bericht die Volksgruppenbeiräte selbst zu Wort kommen.
Die Teilhabe an Vereinsaktivitäten hat auch einen
demokratiepolitisch bedeutsamen Aspekt. Insbesondere
Jugendorganisationen spielen bei der Förderung demokratischer
Kompetenzen eine Rolle, wie Sophie Hajszan sagt. Die
Burgenlandkroatin engagiert sich nicht nur auf nationaler Ebene – sie
ist Präsidentin des Kroatischen Akademischen Klubs – sondern auch in
der Mitgliederintegration der Jugend Europäischer Volksgruppen.
„Organisierte Jugend ist ein Weg, wie man die Macht mehrerer Menschen
nutzen kann, die eigenen Interessen nach außen zu kommunizieren und
durchzusetzen. Eine gesunde Demokratie braucht dabei den Diskurs mit
Stimmen aus verschiedensten Bereichen, die volksgruppennahen
Jugendorganisationen mit inbegriffen“, sagt sie. Weiterentwickelt
werden sollte das Volksgruppengesetz ihrer Meinung nach in Bezug auf
das Territorialprinzip. Es sollte gelockert werden, da junge
Volksgruppenangehörige vermehrt außerhalb des historischen
Siedlungsgebiets leben. Als wichtiges Zukunftsthema erachtet sie
außerdem die Stärkung der schulischen Bildung zur Bewusstseinsbildung
– nicht nur innerhalb der Minderheit, sondern auch in der
Mehrheitsbevölkerung.
Mehrsprachigkeit als Selbstverständlichkeit?
Das Parlament bemüht sich um die Sichtbarkeit der autochthonen
Volksgruppen. Im Demokratikum ist ihnen dieses Jahr die Ausstellung
„Wir sind Demokratie“ gewidmet. Es gibt auch spezielle Führungen
sowie Demokratiewerkstätten mit Volksgruppenschwerpunkt.
Bei einem Parlamentsbesuch von Schülerinnen und Schüler der
mehrsprachigen Komensky-Schule wird deutlich, dass die jugendlichen
Volksgruppenangehörigen ihre Mehrsprachigkeit als
Selbstverständlichkeit wahrnehmen. In ihren Gesprächen wechseln sie
fließend zwischen Deutsch und Tschechisch. Bei der Führung durch das
Parlamentsgebäude interessiert sie vor allem der historische
Sitzungssaal und wie die Nationalitätenkonflikte im Plenarsaal des
ehemaligen Abgeordnetenhauses des Reichsrates vor über hundert Jahren
ausgetragen wurden. Im „Vielvölkerparlament“ wurden neun Sprachen
gesprochen, Deutsch besaß bis zum Ende der Monarchie allerdings eine
klare Vorrangstellung als Verhandlungssprache, obwohl es keine
offizielle Regelung gab, die diese Praxis rechtlich fixierte. Und
heute? Eine Schülerin meint, wenn sie Abgeordnete wäre, würde sie
Plenarreden auf ihrer Volksgruppensprache, Tschechisch, halten
wollen. Das ist möglich, wird aber in der gegenwärtigen Praxis selbst
von volksgruppenangehörigen Abgeordneten – mit Ausnahme von
Begrüßungsworten – kaum wahrgenommen.
An den Workshops der Demokratiewerkstatt nehmen auch Schulklassen
ohne Volksgruppenhintergrund teil, um sich in den Gesprächen mit
Zeitzeuginnen und Zeitzeugen mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Nicht allen von ihnen war die gesetzliche Anerkennung der
Volksgruppen überhaupt bewusst. Ihr Interesse galt vorrangig dem
Sprachgebrauch der Volksgruppenangehörigen, insbesondere im
Zusammenhang mit Identitätsbewusstsein. So meinte etwa der
Vorsitzende des Volksgruppenbeirates der Roma Emmerich Gärtner-
Horvath zu den Jugendlichen, dass er die Nutzung einzelner Wörter
einer Volksgruppensprache – etwa wenn Abgeordnete auf Romanes grüßen
– als einen Ausdruck der Wertschätzung empfinde. In seiner Jugend
habe er nämlich noch eine Sanktionierung seiner Erstsprache erlebt.
Gemeinsam mit seiner Tochter, der Pädagogin Sarah Gärtner-Horvath
setzt er sich dafür ein, dass Romanes in Zukunft als Schulfach
angeboten werden kann. Grundsätzlich wäre eine Novellierung des
Volksgruppengesetzes hinsichtlich des Volksgruppensprachunterrichts
aus ihrer Sicht wünschenswert. Auch der Jurist und Kärtner Slowene
Franz Sturm wurde von Schülerinnen und Schülern nach
Zukunftsperspektiven gefragt. Das Volksgruppengesetz sollte in den
nächsten 50 Jahren andere Schwerpunkte haben als im letzten halben
Jahrhundert, meinte er. Wenn man Minderheiten erhalten will, müsse
man sie fördern.
Das sieht auch die ehemalige Nationalratsabgeordnete Terezija
Stoisits so. Die Burgenlandkroatin hat einen ambivalenten Zugang zum
Volksgruppengesetz und meint, das Jubiläum hätte zum Anlass genommen
werden sollen, es völlig neu zu schreiben. Die Mehrsprachigkeit sei
ihrer Meinung nach so gefährdet wie noch nie. Umso positiver stimmt
sie, dass mit dem Schuljahr 2027/28 eine zweisprachige Volksschule (
Kroatisch/Deutsch) in Wien starten soll. An die Teilnehmenden des
Generationen-Workshops hatte sie eine klare Botschaft: bei jeder
Möglichkeit demokratischer Teilhabe mitzumachen. (Schluss) fan
HINWEIS: Unter dem Titel „teilhaben teilsein“ rückt das Parlament
die gesellschaftspolitische Teilhabe von jungen Menschen in den
Mittelpunkt. Mehr Informationen zum Jahresschwerpunkt 2026 finden Sie
unter www.parlament.gv.at/jahresschwerpunkt . Eine Auswahl von Fotos
aus den Angeboten des Parlaments für junge Menschen finden Sie im
Webportal des Parlaments .


