45 Gemeinden setzen auf Entsiegelung mit dem NÖ Bodenbonus

St. Pölten (OTS) – „Ich möchte mehr Grün in graue Städte bringen –
gerade an Hitzetagen
merkt man, dass begrünte Straßenzüge und schattige Plätze die
Umgebung kühlen und auch wertvoll für die Natur sind. Bereits 45
Gemeinden wurden mit unserem Bodenbonus bei der Entsiegelung
unterstützt,“ so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

Mit dem NÖ Bodenbonus werden Gemeinden bei der Entsiegelung von
öffentlichen Flächen unterstützt oder auch bei der Umgestaltung von
Plätzen nach dem Schwammstadt-Prinzip. Dadurch kann Regenwasser
versickern, anstatt über die Kanalisation abgeleitet zu werden.
Gleichzeitig verbessern Begrünungsmaßnahmen das Mikroklima und sorgen
für kühlere Aufenthaltsbereiche in Ortszentren. 45 Entsiegelungs- und
Schwammstadtprojekte wurden bereits eingereicht und unterstützt,
unter anderem die neugestaltete Promenade samt Regenwassermanagement
in St. Pölten, der entsiegelte Nibelungenplatz in Tulln, der
Hauptplatz nach dem Schwammstadtprinzip in Amstetten, der entsiegelte
Schlossplatz in Bad Vöslau und der Johannesplatz in Laxenburg sowie
die neugestaltete Hauptstraße in Zwentendorf. Ein neues Projekt soll
nun in Melk entstehen, wo ein innerstädtischer Bereich zu einem
Stadtquartier mit mehr Begrünung, besserer Wasserspeicherung und
spürbarer Kühlung an Hitzetagen weiterentwickelt wird. Baubeginn ist
im Herbst.

Herbert Greisberger, Geschäftsführer der Energie- und
Umweltagentur des Landes NÖ: „Die Nachfrage nach Entsiegelung und
Begrünung, speziell mit dem NÖ Bodenbonus ist groß, bisher haben wir
über 100 Gemeinden beraten“, so Dr. Herbert Greisberger,
Geschäftsführer der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ.

Dazu gibt es weitere Möglichkeiten für Gemeinden, schon
frühzeitig Hitzeinseln zu vermeiden: Gemeinden werden durch das
Raumordnungsgesetz ermächtigt, in ihren Bebauungsplänen ganz konkrete
Festlegungen für mehr Grünraum zu treffen. Darunter fällt unter
anderem die Begrünung von Parkplätzen und von Dachflächen. Gemeinden
können Rasengittersteine statt Asphalt vorschreiben, um Parkplätze
versickerungsfähig zu machen. Beispielhafte Projekte gibt es zum
Beispiel in der Gartenstadt Tulln, die als erste von dieser Regelung
Gebrauch gemacht hat.

Außerdem können auch Vorgaben gemacht werden, ob und wie
Regenwasser auf den jeweiligen Grundflächen versickern muss. Auch das
Gebot zur Sammlung von Niederschlagswasser in Zisternen kann für Orte
oder Ortsteile vorgeschrieben werden. Bekannt sind solche Maßnahmen
auch unter dem Fachbegriff Schwammstadtprinzip, dabei wird im
Untergrund unter einem Platz oder Straßenzug viel Raum für
Baumwurzeln geschaffen und gleichzeitig können Niederschläge
aufgefangen werden. Die so gepflanzten Bäume werden schneller groß
und spenden Schatten, gleichzeitig wird der Kanal entlastet und
Wasser gespart. Schöne Beispiele dafür gibt es in Lanzenkirchen und
Horn.

Pernkopf: „Und mit Regionalen Raumordnungsprogrammen definieren
wir flächendeckend Agrarische Schwerpunkträume, in denen die
Landwirtschaft Vorrang hat, genauso wie erhaltenswerte Landschaften,
Grüngürtel und strikte Siedlungsgrenzen, also rote Linien über die
nicht mehr gewidmet und gebaut werden darf. Damit werden Grün- und
Ackerräume gesichert und vor Verbauung freigehalten. Das schützt
nicht nur wertvolle Böde, sondern lässt auch kühlende Luftströme
ventilieren.“

Weitere Informationen bei DI Jürgen Maier, Pressesprecher LH-Stv.
Dr. Stephan Pernkopf, T: +43 2742 9005 – 12704, M: +43 676 812 15283,
E: [email protected]