Wien (OTS) – Ab 1. Oktober 2026 gelten die zentralen Bestimmungen des
NISG 2026.
Für wesentliche und wichtige Einrichtungen wird Cybersicherheit zur
Leitungsaufgabe. Leitungsorgane müssen die Einhaltung der
Risikomanagementmaßnahmen sicherstellen und beaufsichtigen sowie an
eigens für sie gestalteten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.
Die Wirtschaftskammer rechnet mit rund 4.000 Unternehmen und
Einrichtungen aus 18 Sektoren. Doch der Handlungsbedarf reicht
weiter: Direkt Betroffene müssen auch die Sicherheit ihrer
Lieferkette und ihre Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern und
Diensteanbietern in ihr Risikomanagement einbeziehen.
„Geschäftsführung und Vorstand müssen Schutzmaßnahmen nicht
selbst umsetzen, aber Zuständigkeiten festlegen, Risiken priorisieren
und die Umsetzung beaufsichtigen. Lieferanten müssen mit
Sicherheitsnachweisen, Meldewegen und vertraglichen Mindeststandards
ihrer Kunden rechnen“, sagt Autor Franz Kopp.
Direkt betroffene Unternehmen sollten jetzt insbesondere klären:
– Ist die Einrichtung erfasst und wer verantwortet Registrierung und
Behördenkontakt?
– Wer entscheidet über Risikoakzeptanz, Prioritäten und Budgets?
– Wie werden Risikomanagement und Lieferkettensicherheit umgesetzt
und beaufsichtigt?
– Sind die Meldewege für erhebliche Cybersicherheitsvorfälle
vorbereitet?
Bei erheblichen Cybersicherheitsvorfällen muss unverzüglich,
spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme, eine Frühwarnung an das
zuständige CSIRT erfolgen. Die Meldung mit erster Bewertung folgt
unverzüglich, spätestens nach 72 Stunden; der Abschlussbericht
grundsätzlich spätestens einen Monat danach.
Zwtl.: Auch Lieferanten sollten ihre Ausgangslage prüfen
Nicht jeder Lieferant einer regulierten Einrichtung ist selbst
NISG-pflichtig. Kunden können Anforderungen aus dem Lieferketten-
Risikomanagement aber vertraglich weitergeben. Lieferanten sollten
klären, welche Kunden betroffen sind, welche Nachweise sie erbringen
können und wie sie Vorfälle melden.
Zwtl.: Handlungsleitfaden für Leitung und Lieferkette
Der bei Springer Gabler erschienene „Quick Guide NIS-2 in
Österreich: Ein Handlungsleitfaden für Geschäftsführung und Vorstand“
von Franz Kopp richtet sich an Leitungsebene und Lieferanten. Er
behandelt Governance, Risikomanagement, Lieferkettensicherheit,
Meldepflichten und Entscheidungen im Cyberkrisenfall.
Informationen und Bezugsquellen:
https://nis-2-ready.at/