Wien (OTS) – In Österreich wird derzeit am neuen
Verbraucherkreditgesetz
gearbeitet, das ab November 2026 kommen soll. Die AK verlangt
verbindliche Regeln zum Schutz für Menschen, die mit ihren
Kreditraten ins Straucheln geraten. Wucher-Spesen, zum Beispiel bei
Ratenstundungen, sollen gestrichen und der Sollzinssatz soll begrenzt
werden. Zudem sollen Kredite nicht sofort fällig werden, wenn man
einmal nicht zahlen kann.
Konkret fordert die AK:
+ Gespräche führen : Banken sollen vor teuren Inkassoschritten
auf Kund:innen zugehen, über Kosten und rechtliche Konsequenzen reden
und Lösungen anbieten.
+ Wucher-Spesen streichen : Gebühren von bis zu 300 Euro für
Ratenstundungen, Ratenänderungen oder Laufzeitverlängerungen belasten
Menschen in finanzieller Not zusätzlich – diese Spesen sollen
gestrichen werden.
+ Kein Kredit-Aus bei einer Rate : Banken sollen einen Kredit
nicht schon bei einem einzigen Zahlungsrückstand fällig stellen. Das
soll erst ab zwei offenen Raten und einem Rückstand von mindestens
fünf Prozent vom Kreditbetrag möglich sein.
+ Sollzinssatz begrenzen
Die Verbraucherkredit-Richtlinie verpflichtet Österreich,
vulnerable Konsument:innen wirksam vor Überschuldung zu schützen. Die
AK kritisiert, dass der aktuelle Entwurf zum Verbraucherkreditgesetz
2026 keine Begrenzung von Sollzinssätzen vorsieht. „Gerade bei
Kontoüberziehungen wären Zinsobergrenzen wichtig, um vor allem auch
junge Konsument:innen besser zu schützen“, sagt AK
Konsument:innenexperte Christian Prantner. Denn auch die derzeit
bestehenden Regelungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch zum
Wucher reichen dafür nicht aus.


