Linz (OTS) – Nach Beschluss des Obersten Gerichtshof steht fest:
CopeCart hat
Konsument:innen den gesetzlichen Widerruf bei Verträgen über Coaching
-Leistungen zu Unrecht verweigert. Die Sache ist somit rechtskräftig
entschieden. Viele betroffene Konsument:innen können nun eine
Rückzahlung fordern.
CopeCart verkauft im großen Stil Online-Coachings und verweigerte
Konsument:innen ihr Widerrufsrecht. Dabei berief sich CopeCart
darauf, dass die Konsument:innen zugestimmt hätten, dass das
Unternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragsausführung
beginnt. Sie hätten zudem zur Kenntnis genommen, dass infolge der
Zustimmung das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung
verloren geht. CopeCart verwies dazu auf eine entsprechende
Erklärung, die Konsument:innen bei Vertragsabschluss online abgegeben
hatten.
Aus Sicht der Arbeiterkammer Oberösterreich war die Vorgehensweise
von CopeCart rechtswidrig. Sie hat daher den Verein für
Konsumenteninformation (VKI) mit einer Klage beauftragt. In seiner
Entscheidung vom 30. Jänner 2026 gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien
den Konsumentenschützer:innen recht und hielt fest: Bei den von
CopeCart angebotenen Coaching-Leistungen (Online-Coachings und
Seminare, Video-Trainings) handelt es sich um Beratungsleistungen und
somit um digitale Dienstleistungen. Deshalb kann ein Verlust des
Widerrufsrechts in der von CopeCart dargestellten Weise nicht
eintreten. CopeCart hat somit nicht korrekt über das Widerrufsrecht
informiert. Das Unternehmen hat sich in Folge an den Obersten
Gerichtshof gewandt. Dieser hat das Rechtsmittel zurückgewiesen, weil
keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt. Das Urteil des
OLG Wien ist somit rechtskräftig.
Wer jetzt zurücktreten und Geld zurückfordern kann
Aus dem Urteil folgt: CopeCart muss Konsument:innen in Zukunft bei
Online-Coaching-Verträgen korrekt über ihr Widerrufsrecht belehren
und darf gültige Rücktrittserklärungen beziehungsweise berechtigte
Rückzahlungen nicht ablehnen. Auf den angeblichen Widerrufsverlust
kann sich CopeCart nicht berufen.
Dabei ist zu beachten: Weil CopeCart bislang nicht korrekt über das
Widerrufsrecht informiert hat, beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist
im Einzelfall 12 Monate plus 14 Tage ab Vertragsabschluss. Alle
Konsument:innen, die mit CopeCart Online-Coaching-Verträge mit dem
vermeintlichen Widerrufsverlust geschlossen haben, können innerhalb
dieser Frist zurücktreten und ihr Geld rückfordern.
Die AK Oberösterreich stellt einen Musterbrief zu Verfügung.
Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich und Konsument:innen aus
Oberösterreich, die einen Widerruf erklärt haben, können sich für
weitere Beratung und Unterstützung an den Konsumentenschutz der AK
Oberösterreich wenden: [email protected] . Das vollständige
Urteil des OLG Wien und den Beschluss des Obersten Gerichtshofs
finden Sie hier .


