Kärnten (OTS) – Es ist eine Geschichte, wie sie viele
Leiharbeitskräfte kennen: Trotz
Einsatzbereitschaft und harter Arbeit wurde ein Leiharbeiter
gekündigt. Allerdings nicht gesetzeskonform. Der Dienstgeber beendete
das Dienstverhältnis mit einer Frist von nur vier Wochen zum Ende der
Arbeitswoche. Laut Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung
hätte aber eine Frist von sechs Wochen zum 15. oder Monatsletzten
gegolten. Nach der Intervention durch Jürgen Jöbstl, AK-
Bezirksstellenleiter Wolfsberg, wurde alles genau überprüft,
berechnet und eingefordert. „Es stellte sich weiters heraus, dass der
Arbeitgeber unrechtmäßig unbezahlten Urlaub verbucht und Stehzeiten
nicht abgerechnet hat. Für den Betroffenen bedeutete das einen
massiven finanziellen Verlust.“ Am Ende konnte für den Dienstnehmer
eine Nachzahlung – bestehend aus Kündigungsentschädigung, Entgelt für
Stehzeiten und korrigiertem Urlaubsanspruch – von insgesamt 4.300
Euro netto gesichert werden.
Goach unterstreicht die Bedeutung solcher Erfolge: „Viele
Beschäftigte wissen gar nicht, welche Ansprüche sie haben und
verlieren dadurch oft Geld, das ihnen zusteht. Gerade in der
Arbeitskräfteüberlassung passieren immer wieder Fehler bei
Kündigungsfristen und Entgeltabrechnungen. Wir raten allen
Betroffenen, ihre Lohnabrechnungen genau zu prüfen und sich bei
Unklarheiten kostenlos und vertraulich an die AK zu wenden.“
Beratung Arbeitsrecht
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