AK Schweitzer: Sozialtarif für Strom macht Energie für Armutsbetroffene leistbarer

Wien (OTS) – Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Ende 2025
beschlossen
wurde, kommt ab 1. April 2026 ein bundesweit einheitlicher
Sozialtarif für Strom. Dieser soll einkommensschwache Haushalte
gezielt entlasten und Energiearmut vorbeugen.

Die Arbeiterkammer hat sich intensiv für die Einführung des
Sozialtarifs eingesetzt. Für ein Grundkontingent von 2.900
Kilowattstunden pro Jahr gilt künftig ein gesetzlich festgelegter
Energiepreis von sechs Cent pro Kilowattstunde. Netzentgelte sowie
Steuern und Abgaben werden zusätzlich verrechnet. Auch für einen
Verbrauch über 2.900 Kilowattstunden gibt es einen gesetzlich
festgeschriebenen Deckel.

„ Der Sozialtarif ist ein wichtiger Schritt, um die Stromkosten
für armutsbetroffene Haushalte leistbar zu machen. Die Arbeiterkammer
hat sich vehement dafür eingesetzt. Prüfen Sie jetzt, ob Sie die
Anspruchsvoraussetzungen erfüllen “, betont Tobias Schweitzer, AK
Bereichsleiter Wirtschaft.

Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Sozialtarif haben volljährige Personen mit
Hauptwohnsitz in Österreich, die vom ORF Beitrag befreit sind (
ausgenommen Studierende). Zusätzliche Unterstützungen sind für
größere Haushalte sowie bei erhöhtem medizinischem Strombedarf
vorgesehen. Die Abwicklung erfolgt weitgehend automatisch über den
Stromanbieter und die ORF-Beitrags GmbH.

Wichtig: Der Anspruch auf den Sozialtarif bleibt auch bei einem
Anbieter- oder Tarifwechsel bestehen. Dieser Wechsel muss der ORF-
Beitrags GmbH allerdings aktiv gemeldet werden, damit eine
durchgehende Inanspruchnahme gewährleistet ist.

Weitere Infos unter: Strom-Sozialtarif | Arbeiterkammer