AK Wien zum Workers‘ Memorial Day: Gesetzlicher Schutz nach traumatischen Extremereignissen am Arbeitsplatz muss für alle gelten

Wien (OTS) – 195 tote Arbeiter alleine in der Baubranche – hinter
dieser
erschütternden Zahl stehen zerrissene Familien und traumatisierte
Kolleg:innen. Dass beim jüngsten Unfall in Wien-Alsergrund der
Kranführer vier tote Kollegen bergen musste, zeigt die unvorstellbare
psychische Dimension solcher Extremereignisse. Zum Workers‘ Memorial
Day gedenkt die AK Wien der Opfer von Arbeitsunfällen und mahnt
dringend Konsequenzen ein – insbesondere in Form von Schutzmaßnahmen
für die Überlebenden: Beschäftigte brauchen nach traumatischen
Erlebnissen das gesetzliche Recht auf Freistellung von gefährlichen
Tätigkeiten sowie notfallpsychologische Betreuung.

„Jeder Tote am Arbeitsplatz ist einer zu viel. Die verheerende
Bilanz von 757 tödlichen Arbeitsunfällen zeigt, dass wir beim
Arbeitnehmer:innenschutz keinen Millimeter zurückweichen dürfen“,
betont Silvia Rosoli, Leiterin der Abteilung Arbeitnehmer:innenschutz
& Gesundheitsberufe der AK Wien. „Nach einem Extremereignis bemerken
Betroffene oft gar nicht, dass sie nicht mehr einsatzfähig sind –
oder sie arbeiten unter enormem Druck weiter, weil Kund:innen warten
und der Betrieb weitergehen muss. Dass sie in solchen Situationen
nicht zwingend aus der Gefahrenzone geholt werden und ihnen
psychologische Unterstützung angeboten wird, ist unverantwortlich.“

Gleicher Schutz für alle Beschäftigten nach Extremereignissen
Aktuell schützt ausschließlich das Eisenbahnrecht sein Personal nach
schweren Unfällen mit Dienstfreistellung und psychologischer
Nothilfe.

„Schutz haben aber alle verdient, denen Extremereignisse während
der Arbeit passieren“, so Rosoli. „Betroffene Arbeitnehmer:innen sind
oft in einem Schockzustand und dürfen keinesfalls selbst- oder
fremdgefährdende Tätigkeiten ausüben. Ein Abzug von gefährlichen
Tätigkeiten und notfallpsychologische Betreuung müssen deshalb für
alle Beschäftigten gesetzlich verankert werden. Die Politik ist es
den Opfern von Arbeitsunfällen und ihren traumatisierten Kolleginnen
und Kollegen schuldig, niemanden in einer solchen psychischen
Ausnahmesituation im Stich zu lassen.“