Ausschreibung der Funktionen Direktoren/Direktorinnen und Landesdirektoren/Landesdirektorinnen des ORF erfolgt

Wien (OTS) – Presseinformation des gewählten ORF-Generaldirektors,
Dr. Clemens
Pig: Heute, am Dienstag, dem 16. Juni 2026, erfolgte die öffentliche
Ausschreibung der Funktionen Direktor/Direktorin für „Programm und
Brands“, „Audience und Plattformen“, „Finanzen und Verwaltung“,
„Technologie und Innovation“ sowie
Landesdirektoren/Landesdirektorinnen des ORF auf https://evi.gv.at ,
dem Digitalen Amtsblatt Österreichs, sowie auf https://jobs.orf.at .

Die Ausschreibung im Wortlaut:

ORF STELLENAUSSCHREIBUNG

zur Besetzung folgender Funktionen im Österreichischen Rundfunk (
ORF) für eine fünfjährige Funktionsperiode ab 1. Jänner 2027:

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR PROGRAMM UND BRANDS
mit Zuständigkeit für insbesondere Zentrale Programmplanung, Programm
-Marken und programmliche Verantwortung in den Bereichen Kultur,
Bildung, Zeitgeschehen, Religion, Film und Serien, Sport,
Unterhaltung, Magazine, Newsgathering, Promotion, digitale Archive
und Projekte.

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR AUDIENCE UND PLATTFORMEN
mit Zuständigkeit für insbesondere Strategische Programmplanung,
Distribution sowie Plattform- und Portfolio-Steuerung (ORF ON, ORF
Sound, Radio, Podcast), Audience- und Zielgruppen-Management sowie
Nutzung, Daten und UX, Research.

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR FINANZEN UND VERWALTUNG
mit Zuständigkeit für insbesondere Finanzen, Controlling,
Beteiligungsmanagement, Programmeinkauf und Rechtemanagement,
Beschaffung und Liegenschaften.

DIREKTOR / DIREKTORIN FÜR TECHNOLOGIE UND INNOVATION
mit Zuständigkeit für insbesondere IT, Anlagentechnik,
Infrastrukturtechnik, Produktionsbetrieb, technisches
Innovationsmanagement, Facility Management.

LANDESDIREKTOREN / LANDESDIREKTORINNEN FÜR DIE NEUN BUNDESLÄNDER

Aufgaben der Direktoren und Direktorinnen bzw. Landesdirektoren
und Landesdirektorinnen: Die Direktoren/Direktorinnen und
Landesdirektoren/Landesdirektorinnen erfüllen die im ORF-Gesetz,
BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 26/2026, beschriebenen Aufgaben,
insbesondere haben sie im Rahmen der langfristigen Pläne für
Programm, Technik und Finanzen, der Stellenpläne sowie der
Jahressendeschemen die laufenden Geschäfte ihres Bereiches sowie die
ihnen gemäß Geschäftsverteilung zugeordneten Aufgaben selbständig zu
führen.

Anforderungen an die Direktoren und Direktorinnen bzw.
Landesdirektoren und Landesdirektorinnen: Bestellt werden darf nur,
wer voll geschäftsfähig ist sowie eine für die Aufgaben relevante
Vorbildung oder eine fünfjährige einschlägige oder hinsichtlich des
Aufgabenbereichs verwandte Berufserfahrung nachweisen kann. Alle
Bewerber und Bewerberinnen haben der Bewerbung eine ausdrückliche
schriftliche Erklärung beizufügen, dass keine Ausschlussgründe und
keine Gründe nach § 26 Abs 3 ORF-Gesetz vorliegen.

Für die Ausübung der Funktionen eines Direktors/einer Direktorin
und eines Landesdirektors/einer Landesdirektorin werden weiters die
nachstehenden besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:

a) Abgeschlossenes Hochschulstudium, welches zur Ausübung der
jeweiligen ausgeschriebenen Funktion befähigt, vorzugsweise in den
Fachrichtungen Recht, Wirtschaft oder Medienmanagement oder dem
Studium gleichartige Berufserfahrung;

b) Führungserfahrung bzw. nachgewiesene Befähigung zur Übernahme
komplexer und verantwortungsvoller Führungsaufgaben, sehr gute
direktionsspezifische Kenntnisse sowie organisatorische Fähigkeiten
für die Leitung einer Direktion bzw. Landesdirektion;

c) Strategiekompetenz für die Weiterentwicklung der jeweiligen
Direktion bzw. Landesdirektion;

d) Kenntnisse des ORF-Gesetzes;

e) sehr gute analytische Fähigkeiten, Fähigkeit zur Lösung
komplexer Problemstellungen und kreative Offenheit;

f) hohe soziale Kompetenz.

Die Funktion eines Direktors/einer Direktorin bzw. eines
Landesdirektors/einer Landesdirektorin verlangt Vertrauenswürdigkeit,
Unbescholtenheit und ein Verhalten, das die Glaubwürdigkeit eines
öffentlich-rechtlichen Medienunternehmens sicherstellt. Bewerber bzw.
Bewerberinnen, die zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch
eingeladen werden, werden vom Generaldirektor zu ihren subjektiven
Einstellungen befragt:

– starke Überzeugung für ein öffentlich-rechtliches
Medienunternehmen;

– Identifikation mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, den
Programmgrundsätzen (Objektivität, Meinungsvielfalt, Achtung der
Menschenwürde etc.) sowie den Programmrichtlinien des ORF.

Termine und Unterlagen

Bewerbungen müssen bis längstens 14. Juli 2026, 24.00 Uhr beim
für die Funktionsperiode 2027 bis 2031 bestellten Generaldirektor des
ORF, Dr. Clemens Pig, unter folgender E-Mail-Adresse eingelangt sein:
[email protected] . Bewerbungen von Frauen sind besonders
erwünscht (§ 30g ORF-Gesetz).

Das Verfahren sowie die inhaltlichen Voraussetzungen für die
jeweiligen Funktionen sind in der vom Stiftungsrat beschlossenen
Geschäftsordnung (Ausführungsbestimmung zu § 7 Abs 7 GO) geregelt.

Bewerber und Bewerberinnen werden insbesondere um Angabe der
konkreten Gründe ersucht, die sie für die Bestellung geeignet
erscheinen lassen. Sie werden weiters um die Vorlage eines
aussagekräftigen Lebenslaufs und eines Konzepts zur mittel- und
langfristigen Entwicklung der jeweiligen Direktion bzw.
Landesdirektion einschließlich Vorschlägen zur Gleichstellung von
Frauen und Männern im ORF entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ersucht.

Zu jedem der in Punkt a) bis f) genannten Kriterien ist ein
aussagekräftiges schriftliches Statement abzugeben, verbunden mit
entsprechenden Nachweisen bzw. Referenzen. Zum Nachweis der
Unbescholtenheit ist der Bewerbung eine aktuelle
Strafregisterbescheinigung beizulegen.

Grundsätzliches zum Bestellungsverfahren

Der Generaldirektor wird ein Auswahlverfahren durchführen, dass
sich ausschließlich an objektiven Kriterien (Qualifikation,
Berufserfahrung, Eignung für den jeweiligen Geschäftsbereich,
Managementkompetenzen) orientiert. Dieses besteht in einer fachlichen
Beurteilung der oben angeführten Ausschreibungskriterien, des
vorgelegten Konzepts und gegebenenfalls Bewerbungsgesprächen mit den
bestgeeigneten Bewerbern/Bewerberinnen. Das Auswahlverfahren wird
dokumentiert.

Die Bestellung der Direktoren/Direktorinnen bzw.
Landesdirektoren/Landesdirektorinnen erfolgt auf Vorschlag des
Generaldirektors durch den Stiftungsrat. Der Generaldirektor bestimmt
als Teil seines Vorschlagsrechts, ob über seinen Antrag einzeln oder
en bloc abgestimmt werden soll.

Der Generaldirektor wird seinen Vorschlag nachvollziehbar
begründen und die Kriterien angeben, nach denen er dem
vorgeschlagenen Bewerber/der vorgeschlagenen Bewerberin den Vorzug
gegenüber den anderen Bewerbern/Bewerberinnen gegeben hat. Jedes
Mitglied des Stiftungsrats hat das Recht, die jeweils für die
Funktion eines Direktors/einer Direktorin bzw. eines
Landesdirektors/einer Landesdirektorin vorgeschlagene Persönlichkeit
in der Bestellungssitzung zu befragen.

Die Entscheidung über die Vertragsgestaltung erfolgt gesondert
von der Bestellung der Direktoren und Direktorinnen bzw.
Landesdirektoren und Landesdirektorinnen unter Berücksichtigung eines
internationalen Vergleichs und der Vorgaben der
Vergütungsarbeitsgruppe.

Für die Landesdirektoren und Landesdirektorinnen gilt auf Basis
einer Vollzeitbeschäftigung ein Jahresgehalt von mindestens Ꞓ
95.132,80 brutto. Ein höheres Gehalt ist insbesondere von Ausbildung
und Berufserfahrung abhängig.

Mit der Bestellung zum Direktor/zur Direktorin bzw. zum
Landesdirektor/zur Landesdirektorin ist die Bestellung zum
verantwortlichen Beauftragten/zur verantwortlichen Beauftragten gemäß
§ 9 VStG verbunden.

Für den Österreichischen Rundfunk

Dr. Clemens Pig