Wien (OTS) – Rund 50 Millionen Euro konnten im ersten Halbjahr 2025
durch das Amt
für Betrugsbekämpfung (ABB) in Folge verschiedenster Einsätze
gesichert werden. Mehr als 200 Fahndungs- und Prüfungsmaßnahmen,
sowie Hausdurchsuchungen und fast 20.000 weitere Kontrollen fanden in
diesem Rahmen statt.
Mit dem nun von der Regierung beschlossenen
Betrugsbekämpfungspaket werden im kommenden Jahr die Maßnahmen
verstärkt und dadurch 2026 rund 270 Millionen Euro zusätzlich ins
Budget gebracht.
Finanzminister Markus Marterbauer: „Bekämpfung des Steuerbetrugs
ist eine Frage der Gerechtigkeit. Das ABB leistet unverzichtbare
Arbeit, um die redliche Wirtschaft und die Steuerehrlichen vor
Betrügern zu schützen. Die Expertinnen und Experten des ABB wissen
aus ihrer Praxis besonders gut, welche Tricks angewendet werden, um
Steuern zu vermeiden. Ihr Wissen ist sehr stark in das neue
Betrugsbekämpfungspaket eingeflossen.“
Staatssekretärin Barbara Eibinger Miedl: „Konsequente
Betrugsbekämpfung stärkt die Fairness gegenüber allen ehrlichen
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sowie im gesamten
Wirtschaftssystem. Weil Betrugsmodelle immer raffinierter werden,
braucht es entsprechendes Know-How und ein besseres Zusammenspiel
zwischen den Behörden. Die Expertinnen und Experten des ABB leisten
hier ausgezeichnete Arbeit und setzen auch immer stärker auf
internationale Kooperation.“
Das Amt für Betrugsbekämpfung hat im vergangenen Halbjahr bereits
eine Vielzahl von erfolgreichen Überprüfungen durchgeführt, die
zeigen, wie bedeutend eine Ausweitung und Intensivierung der
Betrugsbekämpfung ist. Neue und immer raffiniertere Betrugsmodelle
machen das nun eingebrachte Paket umso dringlicher.
Einige Beispiele von erfolgreich gesetzten Maßnahmen im Zeitraum
Jänner bis Juni 2025:
Systematischer Lohn- und Steuerbetrug in der
Personalbereitstellung
In einem umfangreichen Ermittlungsfall, ausgelöst durch eine
Verdachtsmeldung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), stand
ein österreichisches Personalbereitstellungsunternehmen im
Mittelpunkt. Die Ermittlungen ergaben Hinweise auf systematische
Nettolohnvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2021 mit überwiegend
ausländischen Arbeitskräften. Beschäftigte mussten vor ihrem
Arbeitsantritt Blanko-Kassabelege unterzeichnen, die später zur
Abrechnung vermeintlicher Vorschüsse genutzt wurden, die tatsächlich
nie ausgezahlt worden waren. Zwei arbeitsgerichtliche Urteile
bestätigten diese Vorgangsweise.
Die Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass durch das angewandte
System erhebliche Umsatz- und Ertragsteuern verkürzt wurden. Ein Teil
der als Betriebsausgabe verbuchten Löhne soll nicht bei den
Beschäftigten angekommen, sondern im Einflussbereich der
Unternehmensleitung verblieben sein. Obwohl die gemeldeten
Bruttolöhne dem Kollektivvertrag entsprachen, erhielten die
Mitarbeiter deutlich geringere Nettobeträge. Die Differenz wurde
mutmaßlich über fingierte Barauszahlungen und zuvor unterschriebene
Blankobelege abgezogen. Zudem wurden keine Lohnzettel ausgegeben, was
die Kontrolle erschwerte. Der mutmaßlich entstandene Steuerschaden
beträgt rund 2,2 Millionen Euro. Die Ermittlungen sind abgeschlossen
und der Fall wurde der Justiz übergeben.
Behördenkooperation deckt missbräuchliche Vereinsstrukturen auf
Ein weiterer komplexer Betrugsfall betrifft mutmaßliche
Abgabenhinterziehungen im Zusammenhang mit Vereinsverkäufen.
Ausgehend von einer Meldung über auffällig viele Vereinsneugründungen
im Jahr 2020 leitete das Finanzamt Österreich umfassende Prüfungen
ein. Diese führten zur Auflösung von 26 missbräuchlich verwendeten
Vereinen. Die enge Zusammenarbeit mehrerer Behörden schuf die
Grundlage für die späteren Ermittlungen des ABB.
Im Zentrum steht der Vorwurf, über den Verkauf hunderter Vereine
und begleitende Schulungen ein Geschäftsmodell aufgebaut zu haben.
Einnahmen sollen teils nicht erklärt bzw. als „steuerfrei“ in
unterschiedlichen Vereinen verbucht worden sein. Bei sieben
Hausdurchsuchungen in Wien, Salzburg, Oberösterreich und der
Steiermark wurden rund 100.000 Euro Bargeld, Luxusuhren und illegale
Medikamente sichergestellt.
Lohndelikte im Bau- und Entrümpelungsgewerbe
In einem weiteren Fall wurden Ermittlungen wegen mutmaßlicher
systematischer Abgabenverkürzung in zwei Betrieben des Bau- und
Entrümpelungsgewerbes abgeschlossen. Ausgangspunkt war eine anonyme
Anzeige. Der Verdacht: Beschäftigte waren nur teilzeitbeschäftigt
gemeldet, obwohl sie Vollzeit- und Überstunden leisteten. Die
Differenzen sollen mittels nicht gemeldeter Barauszahlungen
ausgeglichen worden sein. Ein ehemaliger Mitarbeiter stellte
handschriftliche Stundenaufzeichnungen und weitere Unterlagen zur
Verfügung.
Bei einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung konnten
zusätzliche Beweise sichergestellt werden, darunter ein „schwarzes
Buch“ und detaillierte Arbeitszeitlisten. Ergänzende Nachschauen bei
Auftraggebern ermöglichten die Überprüfung weiterer Arbeitsstunden.
Der mutmaßliche Abgabenverkürzungsbetrag liegt bei rund 175.000 Euro.
Der Fall wurde der Justiz übermittelt.
„Der Halbjahresbericht des Amtes für Betrugsbekämpfung zeigt,
dass unsere gemeinsamen Anstrengungen im Kampf gegen
Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und Scheinunternehmen deutliche
Wirkung entfalten. Durch gezielte Kontrollen und Prüfungsmaßnahmen
gegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug konnten zahlreiche
komplexe Fälle aufgedeckt und Mehreinnahmen für die öffentliche Hand
gesichert werden. Mit gezielten Ermittlungen und konsequentem
Vorgehen gegen Scheinunternehmenskonstruktionen wurde zudem ein
wichtiger Beitrag zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen für die
heimische Wirtschaft geleistet“, so Christian Ackerler, Vorstand des
ABB.


