Bilanz der Einsatzgruppe Jugendkriminalität seit März 2024

Wien (OTS) – Im Auftrag von Innenminister Gerhard Karner wurde im
März 2024 die
Einsatzgruppe Jugendkriminalität unter der Leitung von Dieter Csefan
eingerichtet. Ausschlaggebend für die Einrichtung war ein massiver
Anstieg der Anzeigen gegen Personen im Alter von zehn bis 14 Jahren.
Während 2015 noch rund 5.160 Anzeigen gegen Personen in dieser
Alltagsgruppe erstattet worden waren, waren es 2024 mehr als 12.000
Anzeigen – mehr als doppelt so viel. Auffällig ist, dass syrische
Staatsbürger der Altersgruppe zehn bis 14 Jahren besonders häufig
vertreten waren. Wurden 2015 noch knapp 25 Anzeigen mit syrischen
Tatverdächtigen in der Altersgruppe gestellt, so waren es 2024 knapp
1.000 Anzeigen.

„Das konsequente Vorgehen gegen Jugendkriminalität erfordert ein
Bündel an Maßnahmen. Das Aussetzen des Familiennachzugs und die
Einrichtung einer Einsatzgruppe sind unter anderem jene, die bereits
umgesetzt wurden. Weitere Maßnahmen wie das Messertrageverbot oder
gefängnisähnliche Unterbringung von jugendlichen Straftäterinnen und
Straftätern sind im Regierungsprogramm vereinbart“, betonte
Innenminister Gerhard Karner.

Zwtl.: Bilanz der Einsatzgruppe Jugendkriminalität

Von März 2024 bis Ende September 2025 wurden 10.574 Anzeigen
erstattet, davon 2.687 Anzeigen gegen Minderjährige. Außerdem wurden
1.315 Festnahmen ausgesprochen, davon 136 bei Minderjährigen. Im
gesamten Bundesgebiet wurden rund 75.000 Personenkontrollen
durchgeführt und knapp 200 Waffen sichergestellt.

Zwtl.: Maßnahmen gegen Jugendkriminalität zeigen Wirkung

Im konsequenten Vorgehen gegen Kriminalitätsphänomene ist es
notwendig, auf mehreren Ebenen Maßnahmen zu setzen. Durch das
Aussetzen des Familiennachzugs Anfang Juli 2025 wurde ein wichtiger
Schritt gesetzt, um den Zuzug von Jugendlichen zu limitieren. Derzeit
wird der Familiennachzug nachhaltig evaluiert – so soll es künftig
Kontingente geben, die sich an einem Integrationsbarometer
orientieren.

Weitere wichtige Maßnahmen wurden im Regierungsübereinkommen
festgelegt und werden Schritt für Schritt aufgearbeitet. Maßnahmen
sind beispielsweise das Messertrageverbot, das der Polizei mehr
Befugnisse beschaffen soll, die polizeiliche Regelbelehrung, in der
unmündige Straftäterinnen und Straftäter gemeinsam mit ihren Eltern
zur Polizei vorgeladen werden oder per Gesetz vorgeschriebene
Fallkonferenzen zwischen Polizei, Jugendbehörden, Schulen, Justiz
usw. für jugendliche Intensivtäterinnen und -täter.

Zwtl.: Anhaltung von jungen Täterinnen und Tätern

In Zukunft soll es für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter
in letzter Konsequenz auch eine gefängnisähnliche Unterbringung geben
– eine gesetzliche Grundlage wird momentan im Justizministerium
ausgearbeitet. Ziel ist, dass jugendliche Intensivtäterinnen und –
täter rechtlich konform am Verlassen der Unterkunft gehindert werden
können. Die Jugendlichen sollen in den Unterbringungen klare
Tagesabläufe entwickeln, deren Nichteinhaltung mit Konsequenzen
verbunden ist.