Die Koralmbahn bringt verkürzte Reisezeit auf der Südstrecke – die Fahrgastrechte bleiben

Wien (OTS) – Am Wochenende wurde ein Jahrhundertbauprojekt, die
Koralmbahn mitsamt
Koralmtunnel, feierlich eröffnet. Nach einem ersten historischen
Personenzugdurchlauf durch den 33 km langen Tunnel auf der Strecke
zwischen Graz und Klagenfurt startet am Wochenende der reguläre
Fahrbetrieb mit Fahrzeiten von nur noch 41 Minuten zwischen den
Landeshauptstädten. Dies stellt einen Meilenstein für Mobilität,
Klimaschutz, regionale Entwicklung und den Wettbewerb im Bahnverkehr
dar.

Mit den erwarteten hohen Fahrgastzahlen von mehr als 10.000
Personen am Premierenwochenende und künftig mehr Pendlerinnen und
Pendlern bzw. Reisenden zwischen Steiermark, Kärnten und darüber
hinaus stehen auch die Fahrgastrechte im Fokus: Was passiert, wenn
Züge verspätet sind, ausfallen oder überfüllt sind? Die Agentur für
Passagier- und Fahrgastrechte (APF) klärt auf.

Zwtl.: Rechte bei Verspätung & Zugausfall

Dank EU-weit geltender Fahrgastrechte und ergänzender Regelungen
in Österreich haben Reisende mit der Bahn bei Verspätungen und
Zugausfällen klare Ansprüche:

– Ab 60 Minuten Verspätung: Anspruch auf 25 % des Ticketpreises als
Entschädigung

– Ab 120 Minuten Verspätung: 50 % des Ticketpreises

Diese Entschädigung kann über ein Online-Formular direkt beim
Bahnunternehmen (ÖBB PV bzw. Westbahn ab März 2026) eingereicht
werden.

Zwtl.: Zugausfall und alternative Beförderung

Fällt der Zug aus, haben Fahrgäste das Recht auf
Ticketrückerstattung, kostenfreie Mitnahme im nächsten Zug oder eine
alternative Beförderung bei vergleichbaren Bedingungen ohne
Zusatzkosten. Eine Fahrt mit dem Taxi zwischen Graz und Klagenfurt
ist bei einem Ausfall auf der Koralmbahn etwa dann zulässig, wenn es
sich um die letzte Zugverbindung des Tages gehandelt hat. Falls keine
alternative Beförderung organisiert wird, kann auch eine
Hotelübernachtung in Anspruch genommen werden. Bevor man jedoch
eigenständig eine Unterkunft oder ein Taxi bucht, sollte unbedingt
Kontakt mit dem Bahnunternehmen aufgenommen werden.

Zwtl.: Betreuung während des Wartens

Wenn klar ist, dass eine Verspätung länger dauert, müssen die
Bahnunternehmen angemessene Betreuung leisten, etwa in Form von
Mahlzeiten und Erfrischungen, soweit diese im Zug bzw. am Bahnhof
verfügbar sind.

Zwtl.: Überfüllte Züge & Sicherheit – was gilt?

Auch wenn ein Zug, etwa am Premierenwochenede der Koralmbahn,
aufgrund hoher Nachfrage sehr voll ist, gelten klare Regeln:

– Fahrgäste müssen grundsätzlich den Anweisungen des Bordpersonals
Folge leisten – Sicherheit geht vor.

– Sollte ein Zug aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen nicht alle
Wartenden aufnehmen, muss eine alternative Beförderung angeboten
werden, entweder im nächsten Zug oder über andere Verkehrsmittel.

– In solchen Fällen gelten ebenfalls die Fahrgastrechte bei
Zugausfall oder Verspätung. Die apf empfiehlt an starken Reisetagen
eine Sitzplatzreservierung und die Überfüllung bzw. Nichtmitnahme zu
dokumentieren.

Zwtl.: Was tun bei Problemen? APF hilft kostenlos

Die APF unterstützt Fahrgäste kostenlos und unabhängig bei der
Durchsetzung ihrer Rechte, z. B. wenn:

– Entschädigungsanträge vom Bahnunternehmen abgelehnt werden

– Unzureichende Betreuung bei Zugausfällen und Verspätungen erfolgt

– Berechtigte Ansprüche nicht erfüllt werden

– Probleme mit Erstattungen auftreten

Betroffene Fahrgäste, die keine Einigung mit dem Bahnunternehmen
erzielen konnten, können sich direkt an die APF wenden – telefonisch
oder über das Online-Formular.

Mit dem Start der Koralmbahn wird ein erheblicher Zuwachs an
Passagieren im Fern- und Regionalverkehr erwartet. Die APF empfiehlt
daher:

– Tickets und Buchungsbestätigungen sorgfältig aufbewahren.

– Rechnungen für getätigte Ausgaben (Snacks, Getränke, Hotel)
aufbewahren.

– Unmittelbar die Entschädigungs- oder Erstattungsanträge an das
Bahnunternehmen stellen, sobald die Reise beendet ist.