Wien (OTS) – Ein erfolgreicher Einrichtungsberater erlebte wegen
seiner
Vaterschaft Diskriminierung durch den Arbeitgeber: Schlechtes
Arbeitsklima, weniger Verantwortung, Blockade der Elternteilzeit.
Nach Klage der Arbeiterkammer erhielt er eine hohe Abfindung.
Über zehn Jahre lang war Paul R. als Einrichtungsberater und –
planer in einem exklusiven Einrichtungshaus tätig – bis er 2022 Vater
wurde. Schon als er seinem Chef von der Schwangerschaft erzählte,
kühlte das Verhältnis ab. Bisher hatte dieser als Nachfolger
betrachtet, sogar zu privaten Feiern eingeladen. Doch mit der Geburt
seiner Tochter änderte sich plötzlich alles: Man sagte Paul R., er
solle entweder „ganz oder gar nicht arbeiten kommen“.
Nach neun Monaten Karenz wollte Paul R. in Elternteilzeit (30
Stunden) zurückkehren. Ein Rechtsanspruch bestand zwar nicht, da der
Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigte. Eine Vereinbarung
über eine Elternteilzeit wäre aber möglich gewesen, sofern der
Arbeitgeber keine sachlichen Gründe dagegen vorbringen konnte. Als
Begründung wurde gesagt, dass man den Job nur in Vollzeit ausüben
könne. Dass der Grund nur vorgeschoben war, zeigte auch seine
bisherige Karenzvertretung: Sie arbeitete in Teilzeit.
Mit Unterstützung der Arbeiterkammer Wien klagte Paul R. auf sein
Recht. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Das
Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst, doch er erhielt
eine freiwillige Abgangsentschädigung von über 53.600 Euro brutto.
Mittlerweile hat er einen neuen Job gefunden – in einem Unternehmen,
das ihn auch als Vater schätzt.


