Firma verweigert Betriebspension: AK Kärnten holt 162.000 Euro für Kärntner

Kärnten (OTS) – Der Kärntner war seit 1986 im Unternehmen
beschäftigt, das ihm
aufgrund einer alten Pensionsordnung eine Betriebspension als
zusätzliche Absicherung für den Ruhestand zusicherte. Doch dann wurde
das Unternehmen verkauft, Eigentümer und Strukturen änderten sich,
entsprechende Unterlagen verschwanden offenbar. Als der Mann
schließlich 2022 in Pension ging, folgte die böse Überraschung. Trotz
mehrmaliger Anfrage durch den Betroffenen blieb eine Reaktion des
Arbeitgebers aus. Der Pensionist wandte sich daraufhin an die
Arbeiterkammer Kärnten.

„Gerade bei langjährigen Dienstverhältnissen und nach
Betriebsübernahmen geraten bestehende Regelungen oder Zusagen leicht
in Vergessenheit. Für die Betroffenen geht es dabei oft um sehr viel
Geld“, erklärt AK-Jurist Fabio Del Frate.

Del Frate machte die Ansprüche des Kärntners gerichtlich geltend.
Nach zwei Verhandlungsterminen lenkte das Unternehmen schließlich
ein. Das Verfahren endete mit einem außergerichtlichen Vergleich: Der
Pensionist erhält nun 162.000 Euro brutto an Firmenpension. „Zum
Glück hatte der Mann die alte Pensionsordnung aufbewahrt und konnte
so seinen Anspruch nachweisen“, so der Arbeitsrechtsexperte.

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