Firma zahlte Taggelder und Überstunden nicht: AK Kärnten holte 9.500 Euro für Monteur

Kärnten (OTS) – Acht Jahre lang war der Kärntner als engagierter
Monteur unterwegs.
Jeden Monat fielen für ihn Aufwände an, etwa für die Verpflegung bei
Montagetätigkeiten. Diese sind in der Regel durch das sogenannte
Taggeld laut Kollektivvertrag (KV) für Arbeiter:innen im
Metallgewerbe abgedeckt. Doch im Laufe der Zeit bemerkte der Arbeiter
Ungereimtheiten: Das gezahlte Taggeld entsprach nicht der im KV
festgeschriebenen Höhe. Aus den monatlichen Differenzen wurde
schließlich ein kompletter Zahlungsstopp dieser
Aufwandsentschädigungen. Außerdem blieb die Vergütung für geleistete
Überstunden aus.

Als der Arbeitnehmer selbst nicht mehr weiter wusste, wandte er
sich an die Expert:innen der AK St. Veit. Bezirksstellenleiter
Philipp Parteder prüfte seine Unterlagen, rechnete die exakten
Differenzen nach und setzte sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung,
um die berechtigten Ansprüche einzufordern. „Wir konnten uns
außergerichtlich einigen. Der Arbeitgeber stimmte der Zahlung einer
pauschalen Gesamtsumme in Höhe von rund 9.500 Euro netto zu, womit
alle offenen Forderungen beglichen wurden“, so Parteder.

Zwtl.: „Kollektivvertrag ist kein Wunschkonzert!“

AK-Präsident Günther Goach: „Dieser Fall ist eine klare
Erinnerung: Der Kollektivvertrag ist kein Wunschkonzert, er ist das
Ergebnis harter Verhandlungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
müssen sich an die Vorgaben halten! Wer an der eigenen Lohnabrechnung
zweifelt, soll sich umgehend an uns wenden. Die Prüfung durch unsere
Juristinnen und Juristen ist kostenlos und sichert das zustehende
Geld.“

Beratung Arbeitsrecht:

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