Wien (OTS) – Das Oberlandesgericht Wien hat den Einspruch gegen die
Anklageschrift
im Wesentlichen abgewiesen, die Anklage ist rechtswirksam: Im Herbst
muss sich der frühere ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling
gemeinsam mit dem Industriellen Siegfried Wolf und einer ehemaligen
Finanzamtsvorständin am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
Es geht um einen Steuernachlass von 630.000 Euro. Der Vorwurf gegen
Schelling lautet auf versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Alle
bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.
„Jeder Pensionist, jede Wirtin, jeder Installateur weiß, wie das
Finanzamt funktioniert, wenn man selbst dran ist: Mahnung,
Säumniszuschlag, Exekution“, sagt FPÖ-Generalsekretär und
Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA. „Und dann liegt eine
Anklage auf dem Tisch, in der es um 630.000 Euro geht und um die
Frage, ob sich so etwas mit den richtigen Kontakten anders regeln
lässt. Genau dieses Gefühl, dass es in diesem Land zwei Steuerrechte
gibt – eines für die Bürger und eines für die Freunde – hat das
Vertrauen in den Staat zerstört.“
Entscheidend sei, dass beide Großverfahren an derselben Adresse
zusammenlaufen: „Im Finanzministerium soll interveniert worden sein,
während aus dem Finanzministerium Inseraten- und Studiengelder
geflossen sein sollen. Derselbe Zeitraum, dasselbe Haus, derselbe
Personenkreis, womöglich auch dieselbe Handynummer. Das
Finanzministerium war in diesen Jahren durchgehend schwarz — daran
führt kein Weg vorbei.“
In der Inseratencausa liegt der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft ein 1.435 Seiten starker
Auswertungsbericht vor, der den Zeitraum Jänner 2016 bis Juli 2018
abdeckt. Im Bericht wird festgehalten, dass von den Beschuldigten
eine zusammenhängende Darstellung der Geschehnisse fehlt. „Steuergeld
für Umfragen, Umfragen für Schlagzeilen, Schlagzeilen für den
Machtkampf — und wenn die Ermittler fragen, herrscht plötzlich
Stille. Reden können sie sonst pausenlos.“
Hafenecker verweist zudem darauf, dass die ÖVP nach dem
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz selbst als Beschuldigte geführt
wird, weil die vermuteten Straftaten nach Ansicht der Ermittler
zugunsten der Bundespartei begangen worden sein sollen. „Hier steht
kein Hinterbänkler unter Verdacht, sondern der Apparat. Die ÖVP ist
die erste Bundespartei, gegen die seit Inkrafttreten des
Unternehmensstrafrechts als Verband ermittelt wird.“
Die FPÖ fordert lückenlose Transparenz bei politischen
Interventionen in Steuerverfahren und ein verpflichtendes Register
für sämtliche Regierungsinserate samt Vergabekriterien und
Genehmigungsketten. „Wer im Finanzministerium anruft, muss
aktenkundig sein. Und wer Steuergeld für Werbung ausgibt, hat drei
Fragen zu beantworten: Wofür? An wen? Und: warum?“, so Hafenecker.


