Integrationsbarometer 02/2025: Warum wurde die Originalstudie am 23.04. gelöscht, geändert und am 26.04. ohne Kennzeichnung ersetzt?

Wien (OTS) – Die TKG dokumentiert: Das mit öffentlichen Mitteln
finanzierte
IIntegrationsbarometer 02/2025 des Österreichischen Integrationsfonds
(ÖIF) wurde am 23.04.2026 stillschweigend gelöscht. Der ursprüngliche
Link führt bis heute zu einer Error-404-Meldung:
https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/content/AT/Produkte/%c3%
96IF_Integrationsbarometer_2025-02.pdf

Am 26.04.2026 erschien unter neuer Adresse eine veränderte
Fassung — von 40 auf 48 Seiten erweitert, mit nachträglich
eingefügtem Fragebogen, veränderten Prozentwerten und Textpassagen —
Ohne jede Änderungskennzeichnung als Revision.
https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/content/AT/monitor/Integr-
ationsfonds_Integrationsbarometer_2025-02.pdf

Dies geschah ohne Ankündigung, ohne Versionskennung, ohne
Änderungsübersicht — eine Nacht-und-Nebel-Aktion an einer öffentlich
zitierten, staatlich finanzierten wissenschaftlichen Publikation.

Warum löscht der ÖIF am 23.04. das Integrationsbarometer 02/2025,
ersetzt es am 26.04. stillschweigend durch veränderte Fassung,
beantwortet keine einzige inhaltliche Frage bzw. Kritik der TKG – und
weist dennoch alles zurück?

Die TKG hat vor Monaten den Forderungskatalog der Integrationsfonds
öffentlich gemacht.

Zwtl.: An die Aufsichtsratsmitglieder des Integrationsfonds

Im Namen der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich (TKG) fragen
wir die Aufsichtsratsmitglieder des Integrationsfonds, ob sie ihrer
Pflicht als Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß der „Satzung des
Integrationsfonds” (nicht leicht zu finden) nachkommen bzw. diese
wahrnehmen. (Ein offener Brief folgt, Bundes Public Corparate, Die
Finanzprokuratur, Rechnungshof)

Verantwortung des Aufsichtsrats: Welche konkreten Maßnahmen
wurden ergriffen, um die Qualität, Objektivität und die
gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Veröffentlichung (
Integarationsbarometer 2/2025) zu prüfen? Die TKG fragt den
Aufsichtsrat: Wie kann so etwas passieren?Zunächst stellt sich die
grundlegende methodische Kernfrage, warum Religion – ein durch Art. 9
EMRK geschütztes Grundrecht – im Integrationsbarometer funktional wie
eine migrationsrechtliche Statuskategorie behandelt wird. ( Siehe
Anlage)

Die Gleichsetzung von „Muslim:innen“ mit Gruppen wie
„Zuwanderern“ oder „Flüchtlingen“ auf derselben Bewertungsskala ist
keine neutrale Kategorisierung. Vielmehr wird Religion dadurch
faktisch als integrationspolitisches Risikomerkmal konstruiert.

Diese Verschiebung erzeugt eine normative Wirkung: Eine religiöse
Zugehörigkeit wird in einen problemorientierten Deutungsrahmen
überführt. Damit entsteht ein Spannungsverhältnis zu den
Sorgfaltspflichten und zur Schadensvermeidung gemäß ICC/ESOMAR.

Wurde im Aufsichtsrat geprüft, ob das Integrationsbarometer 2025
den internationalen Standards der ICC/ESOMAR entspricht, insbesondere
im Hinblick auf Objektivität, methodische Sorgfalt und den Umgang mit
sensiblen Bevölkerungsgruppen?

Zwtl.: Stigmatisierungsrisiken

Wurde bewertet, ob die konkrete Darstellung geeignet ist,
gesellschaftliche Gruppen pauschal negativ darzustellen oder
bestehende Vorurteile zu verstärken?

Zwtl.: Grundrechtliche Prüfung

Wurde eine eigenständige Prüfung der grund- und
menschenrechtlichen Implikationen vorgenommen, insbesondere im
Hinblick auf Gleichbehandlung und staatliche Neutralität?

Zwtl.: Hier die methodische Mängel — schwarz auf weiß im Fragebogen

Der ÖIF weist die Kritik der TKG „entschieden zurück“ — doch der
Fragebogen, den der ÖIF selbst erst nach öffentlichem Druck in die
zweite Fassung eingefügt hat, belegt die Kritik der TKG schwarz auf
weiß.

Frage 4 des Fragebogens lautet wörtlich: „Und wie beurteilen Sie
das Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen in Österreich?“
Diese Frage steht in einer Reihe mit Frage 3 (Zusammenleben mit
Zuwanderern), Frage 5 (ukrainische Kriegsvertriebene) und Frage 6 (
Flüchtlinge). Religiöse Zugehörigkeit wird damit strukturell auf
dieselbe Ebene gestellt wie aufenthaltsrechtlicher Status. Das ist
kein Interpretationsfehler der TKG — das ist die wörtliche
Fragebogenkonstruktion des ÖIF, nachzulesen auf Seite 2 des Anhangs
der zweiten Fassung.

Der Begriff „Politischer Islam“ erscheint im selben Fragebogen
gleich zweimal — in Frage 1 als „die Verbreitung des politischen
Islams“ und in Frage 8 als „politischer Islam und Radikalisierung“.
Zwei verschiedene Formulierungen, kein einziges Mal definiert. Was
haben die Befragten tatsächlich bewertet? Das weiß niemand — auch der
ÖIF nicht.

Abbildung 13 (S. 24) zeigt eine Längsschnittbeobachtung für
Muslim/innen, die bis Oktober 2014 zurückreicht — mehr als elf Jahre.
Für Flüchtlinge beginnt die Zeitreihe 2016, für ukrainische
Kriegsvertriebene erst 2023. Eine methodische Begründung für diese
Ungleichbehandlung findet sich in der Studie nicht — auf keiner
einzigen Seite.

Die Kritik der TKG ist durch den Fragebogen nicht weniger
geworden. Sie ist mehr geworden.

Zwtl.: Der ÖIF weist zurück — ohne eine einzige inhaltliche Antwort

Am 04.02.2026 veröffentlichte der ÖIF auf seiner Website eine
„Richtigstellung“, in der er erklärt: „Der Österreichische
Integrationsfonds (ÖIF) weist die Darstellung der Türkischen
Kulturgemeinde in Österreich (TKG) in ihrer aktuellen Aussendung zum
Integrationsbarometer entschieden zurück.“ (Quelle:
https://www.integrationsfonds.at/newsbeitrag/richtigstellung-zur-
aussendung-der-tkg-zum-integrationsbarometer-28640/ )

Durch diese Nacht-und-Nebel-Aktion wurden die Kritikpunkte und
Forderungen der TKG allenfalls teilweise und stillschweigend
berücksichtigt — ohne Anerkennung, ohne Erklärung, ohne
Entschuldigung. Das macht die Ungeheuerlichkeit des Vorgangs nur noch
deutlicher.

Zwtl.: Forderungen der TKG

-Die TKG fordert vollständige Offenlegung aller Versionen des
Integrationsbarometers 02/2025, Veröffentlichung einer
nachvollziehbaren Änderungsübersicht sowie eine inhaltliche
Stellungnahme des ÖIF und seines Aufsichtsrats.

-Die TKG erwartet eine öffentliche Entschuldigung der
Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Bevölkerungsgruppen.
Angesichts der dokumentierten bedenklichen Mängel und Vorgänge hält
die TKG personelle Konsequenzen auf Leitungsebene des
Integrationsfonds für erforderlich. Die Vergabepraxis des ÖIF
gegenüber Peter Hajek Public Opinion Strategies GmbH ist einer
unabhängigen Prüfung zu unterziehen.

Dokumentation der ungekennzeichneten Änderungen am
Integrationsbarometer 02/2025 (PDF) ab 26.04.2026

Die Änderungen-Integrationsbarometer2:2025( P.Hajek) Ab 26.04.

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