Wien (OTS) – Die ViennaEstate Hausverwaltung geht gestärkt ins
Jahresfinale. Das
Unternehmen konnte in den vergangenen Wochen zusätzliche
Liegenschaften in sein Portfolio aufnehmen und damit die Präsenz in
Wien weiter ausbauen. Insgesamt umfasst das zusätzliche Portfolio
über 120 Bestandseinheiten mit einer Gesamtfläche von über 7.000
Quadratmetern in den Bezirken 1230, 1190 und 1100.
Wien, 09. Dezember 2025 – „Wir freuen uns sehr, dass wir drei
neue Eigentümer*innen(-gemeinschaften) von der Qualität unserer
Leistungen überzeugen konnten – insbesondere in einem Marktumfeld,
das künftig erneut von zahlreichen regulatorischen Anpassungen und
strukturellen Veränderungen geprägt ist“, betont Geschäftsführer
Phillip Ramach. Bei den Liegenschaften handelt es sich um gemischt
genutzte Neu- bzw. Altbauten im Wohnungseigentum sowie im
Zinshausbereich.
Zwtl.: Starkes Zeichen für Wachstum und Servicequalität
Die Erweiterung des Portfolios stärkt nicht nur die Präsenz in
Wien, sondern unterstreicht auch den Anspruch, Eigentümer*innen und
Mieter*innen eine verlässliche und moderne Betreuung zu bieten. Trotz
eines dynamischen Marktumfelds bleibt ViennaEstate klar auf
Erfolgskurs und positioniert sich als kompetenter Partner für
Zinshäuser, Wohnungseigentum und Mietobjekte. Ein wesentlicher
Baustein dieser Strategie ist die konsequente Digitalisierung: Mit
der VE-App steht eine einfache, jederzeit verfügbare
Kommunikationsplattform zur Verfügung. Die Nutzung steigt
kontinuierlich – und ermöglicht schnelle Antworten, transparente
Abrechnungen und direkten Zugang zu allen relevanten Informationen.
Zwtl.: Kündigungsfrist und Wechsel der Hausverwaltung nur einmal im
Jahr möglich
In Österreich können Verwaltungsverträge grundsätzlich ordentlich
oder außerordentlich gekündigt werden. Bei unbefristeten Verträgen
gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der
Abrechnungsperiode, die meist dem Kalenderjahr entspricht – also zum
31. Dezember. Bei befristeten Verträgen (z. B. drei oder fünf Jahre)
ist eine ordentliche Kündigung erst nach Ablauf der vereinbarten
Laufzeit möglich, sofern keine Sonderregelung besteht. Eine
außerordentliche Kündigung ist jederzeit möglich, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt, etwa grobe Pflichtverletzungen oder unzumutbare
Vertragsfortsetzung. In allen Fällen ist ein Mehrheitsbeschluss der
Eigentümergemeinschaft erforderlich, der nach Miteigentumsanteilen
berechnet wird. Seit der WEG-Novelle 2022 ist die Beschlussfassung
erleichtert: Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, die mindestens ein
Drittel aller Anteile repräsentieren, genügen.
Zwtl.: Über die ViennaEstate Gruppe
Die ViennaEstate Gruppe mit ihren 50 Mitarbeiter*innen blickt auf
eine mittlerweile achtzehnjährige Firmengeschichte zurück. Das
Unternehmen verfügt über 1,2 Milliarden Euro an Assets under
Management und bietet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die
gesamte Wertschöpfungskette von Asset Management, über klassische
Immobilienverwaltung und Maklerwesen bis hin zu bautechnischen
Sonderdienstleistungen an. Das ganzheitliche Geschäftsmodell umfasst
alle Aktivitäten des Immobilienmanagements – vom Investment über die
Entwicklung und den Handel bis hin zur Strukturierung, Finanzierung
und laufenden Bewirtschaftung.
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