Neue Studien zeigen: Bestellerprinzip verteuert Wohnen statt es günstiger zu machen

Wien (OTS) – Das Bestellerprinzip sollte Wohnen günstiger machen.
Zwei aktuelle
Datenquellen zeigen exakt das Gegenteil, so in einer Aussendung der
Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Zum einen
die Studie der Wirtschaftsuniversität Wien und der Universität
Cambridge (Forschungsinstitut „Economics of Inequality“) sowie der
Bestellerprinzip-Report des ZT Datenforum im Auftrag des
Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder.

Die Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache: Laut
WU/Cambridge-Studie stiegen die Angebotsmieten in Wien nach
Einführung im Schnitt um rund fünf Prozent, noch stärker in zentralen
Bezirken und die Kosten wurden großteils zu den Mieterinnen und
Mietern verschoben. Bundesweit legte die Brutto-Gesamtmiete um rund
1,5 Euro pro Quadratmeter zu, während das Angebot an Mietinseraten
deutlich zurückging. Einen verlässlichen Preisvorteil privater
Vermietung zeigen die Daten nicht, die Verknappung des
Mietwohnungsangebots ist evident.

Entscheidend ist die Umlegung auf die Wohndauer: Laut der
WU/Cambridge-Studie erreicht der laufende Mietaufschlag erst nach
rund 66 Monaten oder fünfeinhalb Jahren die Höhe einer einmaligen
Provision. Da beispielsweise laut Zahlen aus dem Jahr 2024 knapp zwei
Drittel (64 %) der Wiener Mieterinnen und Mieter länger als
fünfeinhalb Jahre in derselben Wohnung gewohnt haben, zahlt die
Mehrheit über die Laufzeit ihres Mietverhältnisses am Ende mehr, als
eine einmalige Provision gekostet hätte.

„Sparen am falschen Ende wird teuer – das zeigen gleich zwei
aktuelle und unabhängige Datenquellen. Wer glaubt, ohne fachliche
Begleitung und Expertise günstiger auszusteigen, zahlt am Ende meist
mehr, nur an anderer Stelle“, sagt Philipp Sulek,
Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler in Wien

Vermieten ist kein One-Click-Geschäft
Die erfolgreiche Vermietung einer Wohnung umfasst mehrere
anspruchsvolle Schritte – von der rechtssicheren Mietzinsermittlung (
Mietrechtsgesetz, Richtwert) und der Aufbereitung der
Pflichtunterlagen samt Energieausweis über die Vermarktung und
seriöse Bonitätsprüfung, bis hin zur rechtssicheren
Vertragsgestaltung, der laufenden Kommunikation und Betreuung bis zur
dokumentierten Wohnungsübergabe. In jedem Schritt steckt
Fehlerpotenzial, und ein sorgfältig geführtes Übergabeprotokoll
schützt beide Seiten.

Der Unterschied zur privaten Vermittlung: Konzessionierte
Immobilienmaklerinnen und -makler bringen als Sachverständige ihre
Expertise mit erhöhter Sorgfalt in Ihre Beratungs- und
Vermittlungstätigkeit ein, arbeiten mit Sachverstand, haften für ihre
Leistung und sind versichert. Diese fachlich verantwortliche,
abgesicherte Instanz fehlt im rein privaten Geschäft – jeder Fehler
fällt auf die Beteiligten selbst zurück.

Zudem sind Immobilienmakler gesetzlich in die Geldwäsche-
Prävention eingebunden (Sorgfalts-, Identifizierungs- und
Meldepflichten nach der Gewerbeordnung) und stehen für transparente
Geldflüsse – eine Kontrollebene, die gänzlich fehlt, wenn Wohnungen
zunehmend privat über Social Media und mit intransparenten Ablösen
vergeben werden. Gerade beim Wohnungswechsel – einer der
weitreichendsten Alltagsentscheidungen – zahlt sich das aus:
Fachliche Begleitung schafft Transparenz, Rechtssicherheit und faire
Konditionen für Mieter und Vermieter. Es geht nicht um guten Willen,
sondern um Spezialwissen und die Beratung und Begleitung durch
Expertinnen und Experten.

Faire Aufteilung der Provision
Die faire Aufteilung der Provision zwischen Vermieter und Mieter und
die Möglichkeit, beide Seiten als Doppelmakler zu betreuen, bringt
erhebliche Vorteile mit sich, „denn gut beraten zu sein, hat einen
Wert und ist am Ende meist die günstigste Entscheidung“, so Sulek.
Der Interessensausgleich beider Seiten verbunden mit umfassenden
Informations- und Aufklärungspflichten sowohl gegenüber Vermieter als
auch gegenüber Mieter oblag immer dem Immobilienmakler als
vermittelndem Dritten. Mit Einführung des Bestellerprinzips im Jahr
2023 kam dies nahezu zum Erliegen.

Die Handlungsempfehlung an die politischen Entscheidungsträger ist
klar: Die Ausgestaltung des im Jahr 2023 eingeführten
Bestellerprinzips muss optimiert werden.