Wien (OTS) – Mit der Unterzeichnung der
UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr
2008 verpflichtete sich Österreich zur Errichtung eines inklusiven
Bildungssystems, in dem alle Kinder gemeinsam lernen können. Mit der
Etablierung inklusiver Modellregionen, die laut dem Nationalen
Aktionsplan Behinderung 2012-2020 (NAP) bis zum Jahr 2020
flächendeckend auf ganz Österreich ausgeweitet werden sollten, war
der Beginn durchaus vielversprechend.
Anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tages der Bildung
macht der Österreichische Behindertenrat auf die aktuelle Situation
von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen aufmerksam. „ Die UN-
Behindertenrechtskonvention und damit auch die Verpflichtungen im
Bereich inklusiver Bildung gelten in Österreich nun seit mehr als 17
Jahren. Gehen die Rückschritte derart weiter, sind wir bald wieder
auf dem Stand von damals. “, warnt Klaus Widl, Präsident des
Österreichischen Behindertenrats, eindringlich. Wirft man einen Blick
auf die aktuelle Situation von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderungen, fällt das Fazit mehr als ernüchternd aus.
Zwtl.: Entwicklung geht wieder verstärkt in Richtung Exklusion
Wie vom UN-Fachausschuss bei der letzten Staatenprüfung zur
Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2023
festgestellt wurde, legte Österreich gerade im Bereich Bildung den
Rückwärtsgang ein und machte bereits Erreichtes wieder rückgängig. So
wurden die inklusiven Modellregionen im Jahr 2016 ohne erkennbaren
Grund eingestellt und sind damit leider, trotz vieler sehr positiver
Entwicklungen im Bereich der inklusiven Beschulung, seit mehr als
zehn Jahren Geschichte.
Zwar sollen nun laut dem aktuellen Regierungsprogramm die
Erkenntnisse von damals nutzbar gemacht werden, bis dato bleibt die
Regierung hier aber noch konkrete Schritte schuldig. Gleichzeitig
wird vielerorts der Bau neuer Sonderschulen geplant und damit
Aussonderung gefördert. Auch verschiebt sich der Diskurs immer mehr
in Richtung Herabwürdigung und gezielter Exklusion von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderungen . So wird ihnen, wie erst kürzlich in
der Steiermark passiert , die Schulfähigkeit abgesprochen oder die
Möglichkeit der Teilhabe am Unterricht an der Schwere der Behinderung
festgemacht.
„ ALLE Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen haben das Recht
auf eine qualitätsvolle inklusive Bildung, unabhängig von ihrem
Unterstützungsbedarf. “, unterstreicht Widl.


