ÖAMTC: Eintrittsgebühr für Venedig auch 2026

Wien (OTS) – Die Lagunenstadt Venedig gehört zu den meistbesuchten
Destinationen
Europas – rund 15 Millionen Tourist:innen reisen jedes Jahr an die
italienische Adria. Ein großer Teil davon verbringt weniger als einen
Tag in der Stadt. Um den Besucherandrang besser zu steuern und als
Maßnahme gegen Overtourism, wurde 2024 eine Eintrittsgebühr für
Tagesbesucher:innen eingeführt. 2026 wird diese Regelung ausgeweitet.

„Ab 3. April 2026 erhebt Venedig an insgesamt 60 Tagen ein
Zutrittsgeld für Tagestourist:innen”, informiert ÖAMTC-Reiseexpertin
Yvette Polasek. Die Maßnahme gilt bis einschließlich 26. Juli 2026 –
jeweils freitags bis sonntags, zusätzlich am Ostermontag (6. April),
vom 27. bis 30. April sowie vom 1. bis 4. Juni. Die Zutrittsgebühr
ist jeweils von 8:30 bis 16:00 Uhr zu entrichten und betrifft
ausschließlich Personen, die ohne Übernachtung in der historischen
Stadt verweilen.

Entwarnung gibt es auch heuer hinsichtlich eines kolportierten
Kontingents: Es ist keine Beschränkung der Online-Registrierungen
oder eine Anpassung der Höhe des Eintrittsgeldes je nach Auslastung
vorgesehen.

Zwtl.: Höhe der Eintrittsgebühr bleibt bei fünf bzw. zehn Euro

Die Eintrittskosten haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht
geändert und hängen vom Zeitpunkt des Kaufs ab: Wer frühzeitig bucht,
muss nur fünf Euro zahlen. Wer jedoch erst (einschließlich) vier Tage
vor dem geplanten Besuch reserviert, zahlt zehn Euro. “Reisende
sollten sich daher möglichst frühzeitig registrieren, um unnötige
Mehrkosten zu vermeiden”, rät Polasek. Die Bezahlung erfolgt
ausschließlich online über das offizielle Buchungsportal der Stadt.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Besucher:innen einen QR-
Code, der bei Zugangskontrollen vorgezeigt werden muss.

Zwtl.: Registrierung bleibt Pflicht – auch bei Gebührenbefreiung

Von der Eintrittsgebühr befreit sind Personen, die mindestens
eine Übernachtung in Venedig gebucht haben, Einwohner:innen der
Region Venetien, Kinder unter 14 Jahren sowie Inhaber:innen des
Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und deren
Begleitpersonen. Auch für bestimmte Veranstaltungen wie Sportevents
oder Begräbnisse entfällt die Gebühr. Wichtig ist jedoch: Auch wenn
eine Befreiung besteht, muss in den meisten Fällen vorab eine
Registrierung über das offizielle Online-Portal erfolgen, um einen
entsprechenden Befreiungsnachweis zu erhalten.

“Venedig ist und bleibt ein einzigartiges kulturelles Highlight,
das man mit sorgfältiger Planung am besten genießen kann”, empfiehlt
ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek. “Wer die Nebensaison wählt,
vermeidet nicht nur große Menschenmengen, sondern kann auch die
besondere Atmosphäre der Stadt intensiver erleben. Zudem lohnt es
sich, die vielfältigen Sehenswürdigkeiten und charmanten Orte in der
umliegenden Region zu entdecken – von den ruhigen Laguneninseln bis
zu den historischen Städten im Veneto.”

Weitere Inspirationen, Hinweise zu Sehenswürdigkeiten und
praktische Reisetipps, auch für die Regionen rund um Venedig, finden
Mitglieder im neu gestalteten Kartenmaterial des ÖAMTC-Reise-Infoset
sowie in der ÖAMTC-App Meine Reise .