Wien (OTS) – ÖGK-Obmann Andreas Huss fordert eine rasche Reform des
Insolvenz-
Entgelt-Fonds (IEF). Die angekündigte Aufstockung des Fonds sei
wichtig und dringend notwendig und müsse dazu genutzt werden, eine
zentrale Lücke zu schließen: Künftig sollen nicht nur die
Arbeitnehmerbeiträge, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge zur
Sozialversicherung vollständig ersetzt werden. Gleichzeitig müsse der
IESG-Zuschlag nach Jahren der Senkungen wieder auf ein tragfähiges
Niveau angehoben werden.
Volle Beitragsabdeckung statt halber Finanzierung
„Die Aufstockung des Insolvenz-Entgelt-Fonds ist nicht nur
notwendig, um die steigenden Ausgaben zu decken. Sie muss auch
sicherstellen, dass der Sozialversicherung jene Beiträge ersetzt
werden, die den Versicherten zustehen. Es kann nicht sein, dass die
Gemeinschaft der Beitragszahler auf einem Teil der Kosten sitzen
bleibt“, fordert der Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse.
Der Insolvenz-Entgelt-Fonds übernimmt im Insolvenzfall derzeit
ausstehende Löhne und Gehälter sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur
Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbeiträge werden jedoch nicht
ersetzt. Dadurch entsteht der Sozialversicherung ein finanzieller
Ausfall.
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht nur zur Hälfte
krank, gehen nicht nur zur Hälfte in Pension und sind auch nicht nur
halb arbeitslos. Deshalb muss der Insolvenz-Entgelt-Fonds künftig
sämtliche Sozialversicherungsbeiträge ersetzen – auch die
Arbeitgeberbeiträge“, betont Huss.
IESG-Zuschlag wurde jahrelang gesenkt
Nach Ansicht von Huss wurde der Fonds durch die kontinuierliche
Senkung des IESG-Zuschlags finanziell geschwächt: „Was die
Wirtschaftskammer jahrelang als Senkung der Lohnnebenkosten gefeiert
hat, kommt die Beitrags- und Steuerzahlerinnen und -zahler heute
teuer zu stehen.“ Während der Zuschlag zwischen 2004 und 2007 noch
0,7 Prozent betrug, wurde er schrittweise reduziert und liegt seit
2022 nur noch bei 0,1 Prozent. „Die Senkungen wurden jahrelang als
Entlastung der Unternehmen verkauft. Heute sehen wir die Folgen: Der
Fonds verfügt über deutlich weniger finanzielle Spielräume. Was
kurzfristig als Senkung der Lohnnebenkosten gefeiert wurde, belastet
nun die Beitrags- und Steuerzahlerinnen und -zahler“, sagt Huss.
Gesetz verpflichtet zu ausgeglichener Finanzierung
Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz sieht ausdrücklich vor,
dass der Zuschlag erhöht werden muss, wenn die Mittel des Fonds nicht
ausreichen, um die Leistungen zu finanzieren. Gleichzeitig ist eine
Senkung nur dann zulässig, wenn ein erheblicher Überschuss besteht.
„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Insolvenz-Entgelt-Fonds wieder
auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen. Dazu gehört eine
maßvolle Anhebung des IESG-Zuschlags und die vollständige Erstattung
aller Sozialversicherungsbeiträge. Nur so werden Beschäftigte
geschützt und die Sozialversicherung finanziell abgesichert“, so Huss
abschließend.


