Berlin (OTS) – Für unseren Mandanten Christian Ulmen teilen wir
Folgendes mit:
Wir leiten aktuell gerichtliche Schritte gegen die initiale
Berichterstattung des SPIEGEL ein.
Wegen zahlreicher in diesem Kontext erschienener Folgeberichte
und weiterhin eingehender Presseanfragen sehen wir uns für unseren
Mandanten zu folgender Klarstellung veranlasst:
Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau
Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet.
Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis
wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt
nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über
Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse
mithin in keinem Zusammenhang.
Der SPIEGEL berichtet über einen Streit unseres Mandanten mit
Frau Fernandes und darüber, dass unser Mandant in diesem Zusammenhang
von den spanischen Behörden auf Mallorca vorübergehend festgenommen
worden sei. Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder
Bedrohungen unseres Mandanten. Hierzu ist – was sich im SPIEGEL-
Artikel nicht wiederfindet – festzustellen, dass auch Frau Fernandes
im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich
wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung
am Hals aufwies, vorübergehend festgenommen worden war. Die Polizei,
dies ist eindeutig belegt, ging insofern von beidseitigen
Verfehlungen aus. Eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem
Mandanten gab es nicht.
Der SPIEGEL berichtet weiterhin von einem Termin im März 2026 vor
dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca, zu dem unser Mandant nicht
erschienen sei. Hierzu ist – was sich im SPIEGEL-Artikel nicht
wiederfindet – festzuhalten, dass unser Mandant zu diesem Termin nie
geladen worden war. Zudem hatte das Gericht nachweislich darauf
hingewiesen, dass zunächst die Zuständigkeit der spanischen Behörden
geklärt werden solle und Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten
insofern ausgesetzt seien.
Heute hat das spanische Gericht zudem mitgeteilt, dass das
Verfahren in Spanien ausgesetzt wurde, da es an einer wesentlichen
qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens
fehlt. Frau Fernandes hat insofern die erforderliche Voraussetzung,
eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, nicht erfüllt.
Auch sämtliche Ermittlungshandlungen sind damit ausgesetzt.
Kernpunkte der Berichterstattung über unseren Mandanten sind
damit nachweislich unvollständig und falsch. Die Berichterstattung
ist daher nunmehr Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wir bitten daher unbedingt, die Persönlichkeitsrechte unseres
Mandanten künftig zu beachten und von einseitigen Darstellungen
abzusehen.
Unabhängig von diesem Fall begrüßen wir als im Presse- und
Persönlichkeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte die beabsichtigte
Schließung von Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie
ausdrücklich. Schon seit Langem fordern wir insofern öffentlich und
in wissenschaftlichen Fachpublikationen, bestehende
Strafbarkeitslücken zu schließen und auch eine effektivere
Durchsetzbarkeit bestehender Ansprüche durch klare gesetzliche
Regelungen zu ermöglichen. An dieser Forderung halten wir
uneingeschränkt fest.

