Linz (OTS) – „ Unsere Studie zur Begutachtungspraxis der
Pensionsversicherungsanstalt hat aufgezeigt, dass es rasch Änderungen
im Sinne der Betroffenen braucht und zu ersten Ankündigungen von
entsprechenden Maßnahmen geführt. Ein weiteres brisantes Detail
dieser Studie ist, dass die Vorbefunde der zu begutachtenden Personen
viel zu wenig berücksichtigt werden. Auch hier braucht es rasch ein
Umdenken der Begutachter:innen. Den Ankündigungen müssen nun Taten
folgen “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Fast alle Antragsteller:innen hatten bei der Begutachtung durch die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bestehende ärztliche Befunde oder
Gutachten dabei. Das trifft sowohl für Anträge auf Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension (96%) als auch für jene zum Pflegegeld (89%
) zu. Das Problem dabei: Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension wurden die eigenen ärztlichen Befunde und
Gutachten nur in weniger als einem von zehn Fällen (8%) vollständig
berücksichtigt, bei rund drei von zehn (29%) war das zumindest
teilweise der Fall. In mehr als vier von zehn Fällen (42%) wurden
diese Unterlagen hingegen gar nicht in die Beurteilung miteinbezogen.
Bei Anträgen auf Pflegegeld wurden die Vorbefunde in etwas mehr als
der Hälfte der Fälle (52%) berücksichtigt, in etwas weniger als einem
Fünftel der Fälle vollständig (18%). Bei drei von zehn (29%) Anträgen
auf Pflegegeld fand allerdings keine Berücksichtigung der Vorbefunde
statt.
„ Hinzu kommt, dass den Betroffenen unklar ist, welche Kriterien für
die Entscheidung relevant waren “, so Präsident Stangl. Nur etwa vier
von zehn (36%) Antragsteller:innen auf Pflegegeld sind die Kriterien
der Gutachten sehr oder ziemlich klar, bei Anträgen auf Invaliditäts-
oder Berufsunfähigkeitspension trifft das nur auf ein Fünftel (20%)
zu. Dementsprechend beurteilen die untersuchten Personen auch die
Diagnosen eher negativ: Nur ein Drittel der Antragsteller:innen auf
Pflegegeld (33%) sieht die Diagnosen aus dem Gutachten als sehr oder
ziemlich zutreffend an. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension ist nur etwas mehr als jede:r Zehnte (12%)
dieser Ansicht.
Ein Mann, der an einer schweren körperlichen Erkrankung leidet, in
deren Folge sich auch psychische Probleme entwickelt haben, schildert
der AK OÖ das Verhalten der PVA-Gutachterin: „Was ich mich besonders
frage, ist, wenn man Gutachten vorlegt, wo das drinsteht, von
anerkannten Ärzten, und dort eine Allgemeinmedizinerin sagt, nein,
das gibt es nicht. […] Sie [PVA-Gutachterin] hat abgetastet und
diktiert, gibt leichte Schmerzen an, ja. Und ich habe gesagt, es tut
total weh. Und sie hat daraus leichte Schmerzen gemacht. Und so ist
die ganze Begutachtung. Also wenn man das liest, bin ich immer so ein
bisschen in eine Richtung gedrängt worden, von meinem Gefühl her. [
…] Und so ein bisschen ist mir vorgekommen, dass das gleich in
diesem ersten Schritt, bei der Gesamtbegutachterin, dafür verwendet
wird, um die Gutachten zu schwächen, die man mitbringt.“
„ Fälle wie dieser zeigen deutlich, dass es nicht bei Ankündigungen
bleiben darf. Es muss zu einer spürbaren Verbesserung bei der PVA-
Begutachterpraxis kommen. Außerdem ist es wichtig, dass jenen
Menschen, die sich in einem PVA-Begutachtungsprozess befinden,
künftig mit mehr Wertschätzung begegnet wird. Auch die fachliche
Qualität der Begutachtungen muss deutlich verbessert werden, damit
diese nicht regelmäßig vor Gericht korrigiert werden müssen. Dazu
kann auch die Berücksichtigung der Vorbefunde einen Beitrag leisten
“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Forderungen der AK OÖ:
– Es braucht einen respektvollen Umgang mit Antragsteller:innen im
Rahmen der Begutachtungen.
– Es braucht eine standardmäßige, umfassende Begutachtung sowie die
verpflichtende Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und
Befunde.
– Es braucht eine standardmäßige, nachvollziehbare Begründung von
ärztlichen Entscheidungen (inklusive der automatischen Zustellung
sämtlicher entscheidungsrelevanter Gutachten sowie einer
Einspruchsmöglichkeit).

