Linz/Wien (OTS) – Utl: Entgegen der Empfehlung der allermeisten
Expert*innen ist die
Regierung untätig geblieben und hat eine Bestimmung zur Entschuldung
binnen 3 Jahren auslaufen lassen. Privatpersonen benötigen seit heute
wieder 5 Jahre für eine Entschuldung. Frauen sind von dieser
Verschärfung im Konkursrecht besonders betroffen.
Seit heute dauert die Entschuldung im Privatkonkurs für die
allermeisten Menschen wieder 5 Jahre. Nur für Unternehmer*innen gibt
es weiterhin die 3-jährige Entschuldung. Eine befristete Regelung aus
dem Jahr 2021 ist gestern ausgelaufen. Die Regierung konnte sich
nicht auf eine Übernahme in das Dauerrecht einigen. Die staatlich
anerkannten Schuldenberatungen haben sich auf allen Ebenen bemüht,
diese Ungleichbehandlung im Konkursrecht zu verhindern – leider
vergeblich. Es wurden seitens der Schuldenberatungen auch
Kompromissvorschläge vorgelegt, die ignoriert wurden.
Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der
Schuldenberatungen, zeigt sich gleichermaßen enttäuscht wie auch
verwundert: „Wenn sich sogar die Fachebene im Justizministerium dafür
ausspricht, dass die 3-jährige Entschuldung dauerhaft für alle gelten
soll, dann ist es schon seltsam, wenn die Regierung alle Bedenken
ignoriert“. Im Raum steht, dass es verfassungsrechtliche Probleme
wegen Ungleichbehandlung von Personen geben könnte. Zudem sehen
profunde Expert*innen auch EU-rechtliche Probleme, weil die 3-jährige
Entschuldung künftig auch ehemaligen Unternehmer*innen verwehrt sein
wird – ein Verstoß gegen die entsprechende EU-Richtlinie. Neben all
diesen rechtlichen Problemen gibt es eine Reihe weiterer Gründe, die
für eine gleiche Entschuldungsdauer für alle Personengruppen
sprechen, die die Schuldenberatungen in einem Argumentekatalog
gesammelt haben.
Clemens Mitterlehner dazu: „Diese nunmehrige Verschärfung des
Konkursrechts für Private ist in mehrfacher Hinsicht ein Fehler.
Viele Menschen befinden sich (u.a. wegen der Teuerungen) in einer
wirtschaftlich schwierigen Lage – besonders diese Menschen brauchen
eine gute Perspektive und keine Verschärfungen. Kürzere und
einfachere Verfahren sind auch für den Staat günstiger – wichtig
gerade in Zeiten der Budgetknappheit. Und da Frauen seltener
Unternehmerinnen und häufiger Bürginnen sind, sind sie besonders
benachteiligt. Die Liste an Argumenten ließe sich noch lange
fortsetzen“.
Zwtl.: Wie geht es nun weiter
Es ist damit zu rechnen, dass diese neue Regelung sowohl vor dem
Verfassungsgerichtshof nicht halten wird, als auch einen Verstoß
gegen EU-Recht darstellt. Es wird also notwendig sein, dass die
Regierung die Insolvenzordnung repariert und rückwirkende
Übergangsbestimmungen für Verfahren ab dem 17.7.2026 schafft. Clemens
Mitterlehner: „Dieses aufwändige Prozedere der Gesetzesreparatur
hätte man sich ganz leicht ersparen können, wenn man rechtzeitig
agiert hätte. Aber wir stehen als Expert*innen wie auch in der
Vergangenheit konstruktiv zur Verfügung, um gute Lösungen
auszuarbeiten, die in der Praxis funktionieren und bei den Menschen
ankommen.“
Hintergrundmaterial:
– Argumentekatalog zum 3-jährigen Tilgungsplan
– FactSheet „Ungleichheit bei Entschuldungsdauer“
Webportal der Schuldenberatungen
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