Wien, (OTS) – Für ungewollt schwangere Frauen innerhalb der 3-Monats
-Frist hat
sich die Situation mit der Fristenregelung 1975 deutlich verbessert:
Sie können sich in Österreich heute frei für einen Abbruch
entscheiden und einen entsprechend qualifizierten Arzt finden. Vor
einigen Jahren wurde zusätzlich die Abgabe der Abtreibungspille auf
niedergelassene Gynäkologinnen ausgeweitet, wodurch auch die
Versorgung außerhalb der Städte verbessert wurde. „Allerdings gibt es
weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf: Es gibt zu wenige Ärzt*
innen, die Abbrüche durchführen, eine Kostenübernahme durch die
Sozialversicherung fehlt nach wie vor, und die Abtreibungspille ist
nicht in Apotheken erhältlich“, erklärt der Gynäkologe und Leiter des
Gynmed-Ambulatoriums, DDr. Christian Fiala, anlässlich des Safe
Abortion Day.
Bevormundung wie damals
Ganz anders stellt sich die Lage bei medizinisch notwendigen
Spätabbrüchen dar: Besonders empörend ist die fortdauernde
Bevormundung von Frauen bzw. Paaren, die sich wegen schwerer
Fehlbildungen des Fötus schweren Herzens für eine Abtreibung
entscheiden. „Ihre Situation ist heute vergleichbar mit der Zeit vor
der Fristenlösung“, so Fiala. Zwar gilt auch in diesen Fällen die
gesetzliche Straffreiheit. Doch viele Ärzt*innen und Spitäler
verweigern den Eingriff willkürlich. In den Spitälern entscheiden
stattdessen selbsternannte „Ethik“-kommissionen – ohne Anhörung der
betroffenen Frauen oder Paare und in deren Abwesenheit. Deren
Entscheidungen sind juristisch nicht überprüfbar und auch nicht
anfechtbar.
Hinzu kommt eine inoffizielle, aber faktisch wirksame Absprache
zwischen den Spitälern mit der die freie Arztwahl ausgehebelt wird:
Wird ein Eingriff in einem österreichischen Krankenhaus abgelehnt,
folgen alle anderen dieser Entscheidung. Wer es sich leisten kann –
finanziell und organisatorisch – muss sich im Ausland um eine
Behandlung bemühen. Eine zwei-Klassen-Regelung wie vor der
Fristenlösung.
Evtl. hier die beiden Kurzvideos anführen?
Erzwungener Abtreibungstourismus
Immer wieder sind Frauen gezwungen, für einen gesetzlich zulässigen
medizinischen Abbruch ins Ausland zu reisen. Fiala schildert
Beispiele aus seiner Praxis: Ein 13-jähriges, ungewollt schwangeres
Mädchen, selbst noch fast ein Kind, konnte sich -völlig
nachvollziehbar – nicht vorstellen, Mutter zu werden und bemerkte
ihre Schwangerschaft auch zu spät. Obwohl diese auch ein erhebliches
körperliches Risiko für sie darstellte, verweigerten ihr mehrere
österreichische Spitäler den Spätabbruch. Ihre Eltern organisierten
schließlich einen Eingriff in einer deutschen Klinik.
Häufiger betrifft es jedoch Paare mit explizitem Kinderwunsch.
Vor zwei Monaten wurde einer Frau im Wiener AKH ein Abbruch
verweigert – trotz Diagnose von Trisomie 21 (Down-Syndrom). Ein
weiteres Paar aus Salzburg musste vor drei Monaten nach einer
ablehnenden Stellungnahme der Ethikkommission der SALK den Eingriff
im Ausland durchführen lassen – trotz Diagnose einer schwersten
Fehlbildung des Fötus. Neben der enormen emotionalen Belastung tragen
die Paare auch die finanziellen Kosten für den Abbruch und die Reise
– obwohl medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche in
Österreich eigentlich von der Krankenkasse bezahlt werden.
Zwei Volksbegehren: Recht auf Selbstbestimmung
Um ein politisches Umdenken anzustoßen, wurden zwei Volksbegehren
gestartet:
– „Abtreibung-Strafgesetz-Paragraph streichen“
– „Abtreibungspille rezeptfrei“.
Beide befinden sich in der Einleitungsphase und können im
Gemeindeamt/Magistrat der Heimatgemeinde oder online via ID Austria
unterzeichnet werden. www.bevormundung-is.org
Buchpräsentation & Diskussion: „Der blutige Kampf um die
Fristenlösung“
Anlässlich der Neuerscheinung „1945–1975: Der blutige Kampf um die
Fristenlösung“ diskutieren die beiden Zeitzeuginnen Elisabeth Haidler
und Susanne Zanke mit den Autoren Dr. Susanne Krejsa MacManus (
Recherche) und DDr. Christian Fiala über Abtreibung vor der
Fristenlösung – und warum Abtreibung auch 50 Jahre nach Einführung
der Fristenlösung kriminalisiert ist. Die sozialgeschichtliche Studie
beleuchtet das Leid ungewollt schwangerer Frauen vor 1975: ohne
legale Optionen, unter strafrechtlichem Risiko, in gefährlichen
medizinischen Situationen – dokumentiert mit Prozessakten,
Medienberichten und Zeitzeuginnen-Gesprächen.
30. September 2025, 18 00 Uhr, Mariahilfer Gürtel 37, 1. Stock, 1150
Wien (neben dem Westbahnhof), Eintritt frei, Live-Stream:
www.muvs.org/livestream
Begrenzte Platzangebot – um Anmeldung wird gebeten an: [email protected]
Buch: 1945–1975: Der blutige Kampf um die Fristenlösung,
Film-Doku über Spätabbruch aus medizinischer Indikation: Liebe,
www.liebe.film
www.gynmed.at


