Wien (OTS) – Am 3. Februar 2025 urteilte das OÖ
Landesverwaltungsgericht, dass der
Transport der gefangenen Vögel beim Singvogelfang im OÖ Salzkammergut
nach dem Tierschutzrecht zu erfolgen hat. Am 25. Februar 2025
urteilte dasselbe Gericht, dass, neben vielen anderen rechtlichen
Problemen beim Singvogelfang, das Aufhängen von lebenden Lockvögeln
in Käfigen zum Fallenfang nach § 5 des Tierschutzgesetzes eine
Tierquälerei darstellt und daher verboten ist. Die OÖ Landesregierung
sagt nun öffentlich, dass sie diesen beiden Urteilen nicht zustimmt,
und deshalb hat sie eine Reform des § 11 der OÖ Artenschutzverordnung
in Begutachtung gegeben, in der diese Tierquälereien explizit erlaubt
werden. Nach dem Artenschutzrecht. Nach dem Tierschutzrecht kann die
OÖ Landesregierung ja nichts erlauben, weil die Kompetenz zum
Tierschutz beim Bund liegt. Damit greift die OÖ Landesregierung
einfach in die Kompetenz des Bundes ein und möchte eine
tierquälerische Praxis erlauben, die nach dem Tierschutzgesetz
verboten ist. Das ist verfassungswidrig!
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch kommentiert: „Es ist allein
schon bedenklich, dass sich eine Landesregierung nicht an Urteile
ihrer Landesverwaltungsgerichte hält, sondern sie für nichtig erklärt
– ganz nach dem Motto von FPÖ-Chef Kickl, dass das Recht der Politik
zu folgen habe und nicht die Politik dem Recht. Aber dass eine
Landesregierung einfach in die Kompetenzen der Bundesregierung
eingreift und per Artenschutzverordnung eine Praxis für legal
erklären will, die bereits nach dem Tierschutzgesetz verboten wurde,
ist ein starkes Stück! Der Artenschutz handelt von der Erhaltung oder
Gefährdung von Tierarten und nicht vom Tierleid individueller Tiere,
wie der Tierschutz. Was artenschutzrechtlich unbedenklich ist, kann
tierschutzrechtlich eine Tierquälerei sein. Dieses Vorgehen der
Landesregierung ist also verfassungswidrig. Und es widerspricht dem
Staatsziel Tierschutz. Weil dieses verbietet nach gängiger
Rechtsansicht, bestehende Tierschutznormen zu nivellieren. Aber genau
das will die OÖ Landesregierung erreichen.“
Und Balluch weiter: „ Es ist erschütternd, wie sich die
Landesregierung einfach über das Recht hinwegsetzt, offenbar in der
Hoffnung, dass niemand im Namen der Tiere diesen Rechtsbruch vor
Gericht bringen kann. Wir kennen das schon von den
Abschussverordnungen zum Wolf. Auch da wird ganz offen Recht
gebrochen, aber wo niemand klagen kann, da kann auch niemand richten
. Dass sich Landesregierungen hier wie autoritäre Regime über das
Gesetz stellen, darf nicht geduldet werden. Das höhlt den Rechtsstaat
aus, auch wenn es sich ‚nur‘ um Tiere handelt!“
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