Skulpturen-Urheberrechtsstreit: OGH entscheidet letztinstanzlich zugunsten von KARE

Wien (OTS) – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rechtsstreit um
angebliche
Urheberrechtsverletzungen durch den Vertrieb von menschenähnlichen
Dekorationsfiguren letztinstanzlich zugunsten des renommierten
Möbelunternehmens KARE entschieden. Das durch die Kanzlei
Salomonowitz Rechtsanwälte (RA Florian Rath) vertretene
Möbelunternehmen KARE hatte gegen die Entscheidung der Vorinstanzen
erfolgreich außerordentlichen Revisionsrekurs erhoben. Der OGH gab
dem Rechtsmittel statt und wies den Sicherungsantrag des Klägers
vollständig ab.

Der Fall hatte im Jahr 2025 mediale Aufmerksamkeit erlangt,
nachdem zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen worden war. Auf
Grundlage dieser vorläufigen Entscheidung entstand in mehreren
Medienberichten der unrichtige Eindruck, KARE habe Plagiate von
Skulpturen des chinesischen Künstlers Xiaowu Gao vertrieben. Der
Kläger machte geltend, dass die Figuren von KARE seine Urheberrechte
verletzen würden.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte zwar, dass die Skulpturen des
Klägers grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen können; die
Dekorationsfiguren von KARE verletzen die Urheberrechte jedoch nicht.
Entscheidend ist, ob die konkret geschützten kreative
Gestaltungselemente des Originalwerks übernommen wurden. Dies war
gegenständlich nicht der Fall. Die Figuren unterscheiden sich
ausreichend deutlich u.a. hinsichtlich der Kopfform, Mimik,
Körperproportionen und Ausprägung der Haltung. Es liegt daher auch
kein Plagiat vor.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Sie
bestätigt, dass KARE stets rechtskonform gehandelt und keine Plagiate
vertrieben hat“, so Peter Schönhofen, Gründer und Geschäftsführer von
KARE .