Sparen bei den Menschen, die sich nicht einmal die Grundnahrungsmittel leisten können – Millionen für eine Straße ohne Bedarf:

Wien (OTS) – Beschwerde gegen Genehmigung der „Spange Ried 3“
eingebracht –
gravierende Mängel der Trassenverordnung und massive Fehlprioritäten
der Politik; Bio-Bauern die günstige Lebensmittel für die Region
produzieren werden zubetoniert

Während Österreich unter einem historischen Sparpaket steht,
österreichische Bürger unter der Teuerung leiden und Unternehmen mit
immer neuen Abgaben belastet werden, werden gleichzeitig Millionen
Euro für ein Straßenprojekt freigemacht, dessen tatsächlicher Bedarf
nie schlüssig nachgewiesen wurde.

Unsere Mandanten haben daher gegen das Erkenntnis des
Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 22.06.2026 Beschwerde an
den Verfassungsgerichtshof erhoben. Die Genehmigung der Spange Ried 3
beruht auf einer rechtswidrigen Trassenverordnung sowie auf
gravierenden Fehlern bei den Verkehrsprognosen und den
Entscheidungsgrundlagen. Dies wurde von unseren Mandanten durch
eindeutige Sachverständigengutachten bewiesen.

Der Staat kann nicht einmal mehr dringend erforderliche
Steuererleichterungen für Grundlebensmittel ohne Gegenfinanzierung
beschließen, aber gerne schaut die Politik zu wie
Lebensmittelproduzenten zubetoniert werden. Massiv wertvolle
landwirtschaftliche Flächen für die Lebensmittelproduktion werden
durch die Spange 3 eliminiert. Hat eigentlich jemand verstanden, dass
jeden Tag landwirtschaftliche Flächen zerstört werden und dies dazu
führt, dass Lebensmittel immer teurer werden, weil sie importiert
werden müssen?

Ohne der Entscheidung des VfGH vorgreifen zu wollen, werden
sämtliche vernünftig denkenden Politiker in Österreich und der EU
aufgefordert, diesen Betonwahnsinn, der die dringend notwendige
regionle Lebensmittelversorgung zerstört, sofort zu stoppen. Beton
und Asphalt kann man nicht essen!

Diese Prioritätensetzung ist den Menschen nicht mehr
vermittelbar. Wenn die Politik einerseits erklärt, jeder Euro müsse
umgedreht werden, gleichzeitig aber Millionen für ein Straßenprojekt
ohne nachvollziehbaren Bedarf ausgibt, dann stimmt etwas
grundsätzlich nicht.

Besonders widersprüchlich erscheint die aktuelle Budgetpolitik:
Einerseits werden Entlastungen bei Lebensmitteln als notwendig
dargestellt, weil sich viele Menschen den täglichen Einkauf kaum mehr
leisten können. Andererseits werden Einnahmen unmittelbar durch neue
Belastungen – wie die Paketsteuer – ersetzt. Unternehmen mussten ihre
Preisgestaltung, Regale, Kassensysteme und Abläufe aufwendig anpassen
und werden nun erneut mit zusätzlichen Abgaben konfrontiert.

Für die Bevölkerung heißt es sparen. Für Unternehmen heißt es
neue Steuern zahlen. Für Prestigeprojekte wie die Spange 3 – die
nachweislich keine Verkehrsentlastung erreicht – scheint hingegen
immer genügend Geld vorhanden zu sein.

Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof richtet sich nicht
gegen Infrastrukturinvestitionen an sich. Sie richtet sich gegen ein
Projekt, das auf fehlerhaften Grundlagen beschlossen wurde und weder
den gesetzlichen Anforderungen an die Verkehrsplanung noch dem Gebot
eines sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel
entspricht.

Im Mittelpunkt der Beschwerde stehen insbesondere behauptete
Mängel der Trassenverordnungen (welche teilweise über 10 Jahre alt
sind), fehlerhafte Verkehrsprognosen, eine unzureichende
Grundlagenforschung sowie eine mangelhafte Interessenabwägung. Nach
Ansicht unserer Mandanten wurden dadurch verfassungsgesetzlich
gewährleistete Rechte verletzt. In Summe stehen nur 5,5 ha
eingeschränkt Gemischtes Baugebiet (MB) statt der vom Land OÖ
angenommenen 24 ha Betriebsbaugebiet für potenziell „betriebliche
Nutzung“ zur Verfügung.

Die jüngste Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts
Oberösterreich in Bezug auf die Spange 3 wird daher nicht als Erfolg,
sondern als Anlass für eine höchstgerichtliche Klärung gesehen.

Wer jetzt jubelt, jubelt zu früh. Die eigentliche Entscheidung
steht erst bevor. Der Verfassungsgerichtshof wird zu beurteilen
haben, ob ein Millionenprojekt auf einer derart mangelhaften
Entscheidungsgrundlage überhaupt Bestand haben kann.

Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Finanzen muss jeder
Euro dort eingesetzt werden, wo er tatsächlich notwendig ist.
Straßenprojekte ohne nachgewiesenen Bedarf sind weder wirtschaftlich
noch verantwortbar.

Steuergeld darf nicht für Projekte ausgegeben werden, deren
Notwendigkeit erhebliche Zweifel aufwirft. Wir vertrauen darauf, dass
der Verfassungsgerichtshof diese Fragen sorgfältig prüft und ein
klares Signal für Rechtsstaatlichkeit, Wirtschaftlichkeit und einen
verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln setzt.

Sehr geehrte Damen und Herren der Presse, bitte unterstützen Sie
uns, damit die bevorstehenden Generationen eine bessere Zukunft
haben.

Die Bio-Bauern Peter Gadermaier und Martin Badegruber-Kaisinger
haben sich verpflichtet im Falle des Stoppes der Spange 3 und damit
im Falle des Erhaltes ihrer Bio-Landwirtschaft vier Jahre lang
jeweils Lebensmittel im Wert von EUR 2.500,00 (somit insgesamt EUR
10.000,00) wertgesichert an Bedürftige zur Verfügung zu stellen. Wenn
schon die Politik nicht mehr in der Lage ist Bedürftige ausreichend
zu unterstützen, dann werden dies die zwei Bio-Bauern aus ihrer
privaten Landwirtschaft tun.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen gerne die massiv betroffenen Bio
-Bauern (Peter Gadermaier, Martin Badegruber) sowie ihr Anwalt Univ.-
Doz. Mag. Dr. Wolfgang List unter 0664 427 64 66 zur Verfügung, wobei
wir Ihnen selbstverständlich auch gerne die Entscheidung des
Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich und die dagegen erhobene
Verfassungsbeschwerde zur Verfügung stellen.