Wien / Brüssel (OTS) – Das vom Europäischen Parlament geforderte
Verbot von Begriffen wie
„Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ für pflanzliche Produkte verstößt
gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein neues Rechtsgutachten im
Auftrag von foodwatch. Die Konsument:innenorganisation fordert
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig auf, sich in Brüssel klar
gegen die Verbots-Pläne zu stellen. Das Europaparlament hatte Anfang
Oktober für das Verbot gestimmt. Am Mittwoch gehen die „Trilog“-
Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten in
die nächste Runde.
„Ein Verbot von Bezeichnungen wie ‚Tofuwürstel‘ oder
‚Seitanschnitzel‘ ist nicht nur völlig realitätsfremd, sondern
schlicht EU-rechtswidrig. Minister Totschnig ist jetzt gefordert,
diesem Unsinn im Trilog eine klare Absage zu erteilen“ , sagt Indra
Kley-Schöneich, Geschäftsführerin von foodwatch Österreich. „Statt
über absurde Sprachregeln zu diskutieren, sollten unsere
Politiker:innen dafür sorgen, dass Lebensmittel ehrlich und
nachvollziehbar gekennzeichnet sind. Niemand in Österreich greift aus
Versehen zu einem veganen Würstel, weil er glaubt, es handle sich um
eine klassische Rindswurst.“
Das von foodwatch veröffentlichte Gutachten stützt sich auf die
EU-Lebensmittelinformationsverordnung und ein EuGH-Urteil vom Oktober
2024. Der Europäische Gerichtshof stellte damals klar:
Mitgliedsstaaten dürfen Produktnamen nicht einfach verbieten, ohne
zuvor eindeutig festzulegen, welche Bezeichnungen stattdessen gelten.
Solange es keine klar definierten, rechtlich vorgeschriebenen
Bezeichnungen für vegane und vegetarische Alternativprodukte gibt und
keine Definition, die Begriffe wie „Wurst“ oder „Schnitzel“
ausschließlich Fleisch vorbehält, sind Verbote einzelner Begriffe
rechtlich nicht zulässig.
Die von der konservativen Europäischen Volkspartei
vorangetriebene und vom österreichischen Landwirtschaftsminister
zunächst unterstützte Verbotsinitiative wird offiziell mit
angeblicher Verwirrung der Konsument:innen begründet. foodwatch
verweist dagegen auf Umfragedaten, wonach eine klare Mehrheit ein
Verbot ablehnt und sich durch Bezeichnungen wie „Veggie-Wurst“ nicht
getäuscht fühlt. In Österreich sprechen sich zudem Konsument:innen-,
Umwelt- und Tierschutz-Organisationen sowie Vetreter:innen aus
Wirtschaft und Handel gegen das Verbot aus.
Weiterführende Informationen:
Rechtsgutachten von foodwatch
Repräsentative forsa-Umfrage: Klare Mehrheit lehnt EU-Verbot ab

