Kärnten (OTS) – Im Jahr 2023 ereignete sich nach einer langen
Regenperiode ein
dramatischer Vorfall: Eine rund zehn Meter hohe Böschung gab nach und
rutschte ab. Die Erdmasse krachte direkt in das Wohnhaus eines
Kärntner Ehepaars und riss ein etwa acht Meter breites Loch in die
Hausmauer. Der von der Versicherung entsandte Sachverständige
bezifferte den Schaden auf rund 135.000 Euro. Trotz dieses klaren
Gutachtens überwies die Versicherung lediglich 35.000 Euro – und
reagierte danach nicht mehr. Mehrere Versuche des Betroffenen, eine
Rückmeldung oder Klärung zu erhalten, blieben ohne Erfolg.
Schließlich wandte sich der 86-Jährige im Jahr 2024 an den AK-
Konsumentenschutz. Die Expert:innen setzten sich direkt mit der
Versicherung in Verbindung. „Uns war klar, dass hier rasch gehandelt
werden muss – vor allem, weil der Mann seine finanziellen Reserven
bereits vollständig für die Reparaturen des Wohnhauses aufgebraucht
hatte“, erklärt Konsumentenschützer Stefan Pachler. Es folgten
intensive Gespräche und umfangreiche Schriftwechsel, die sich über
mehrere Monate erstreckten. „Wir haben die Versicherung wiederholt
aufgefordert, den eigenen Sachverständigen ernst zu nehmen und den
Schaden korrekt zu regulieren“, so Pachler weiter. Der Einsatz zeigte
Wirkung: Nach zähen, aber erfolgreichen Verhandlungen konnte
schließlich eine Schadensablöse von rund 86.000 Euro erzielt werden.
„Gerade in komplexen oder festgefahrenen Fällen ist es wichtig
eine starke Partnerin wie die Arbeiterkammer an seiner Seite zu
wissen. Die AK steht Betroffenen kostenlos zur Seite, überprüft
Verträge und Forderungen und setzt sich mit Nachdruck für eine faire
Lösung ein“, so Goach abschließend.

