Wien (OTS) – Die zehnjährige Katharina N. geht im steirischen
Hofstätten in die
Volksschule. Weil sie Trisomie 21 hat, finanziert ihr das Land
Steiermark Schulassistenz: 47 Stunden pro Woche ist eine Assistentin
nur für Katharina da. „So funktioniert Inklusion. Katharina kann
deshalb gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in die Schule gehen“,
sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Bei der Ferienbetreuung an der
Schule weigert sich das Land aber, die Assistenz zu bezahlen. Die
Familie muss für fünf Wochen Sommerbetreuung 9.000 Euro selbst
bezahlen. Zum Glück bekommt sie Unterstützung von der Schulgemeinde
Hofstätten und dem Wohnort Markt Hartmannsdorf.“
Das Land Steiermark sieht nur eine Möglichkeit, Katharina auch im
Sommer zu unterstützen: Statt gemeinsam mit ihren Klassenkolleg*innen
in die Sommerbetreuung an ihrer Schule zu gehen, soll sie die Zeit in
einer Behinderteneinrichtung verbringen. Für ihre Mutter Petra N. ist
das „Diskriminierung pur!“, wie sie in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“
am 4. Oktober sagte.
Volksanwalt Achitz sieht das genauso: „Österreich hat die UN-
Behindertenrechtskonvention unterschrieben, und damit gilt sie auch
für die Steiermark. Laut der UN-BRK müssen Kinder mit Behinderung die
gleichen Chancen und Rechte haben wie andere Kinder auch. Ihnen muss
es ermöglicht werden, die Sommerbetreuung an ihrer gewohnten Schule
zu besuchen, wie das anderen Kindern auch möglich ist. Katharina darf
nicht an eine Behinderteneinrichtung abgeschoben werden, und sie darf
nicht von ihren Mitschüler*innen getrennt werden.“ Achitz ist sich
sicher, dass die steirische Gesetzeslage eine Förderung zulässt.
Budgetgründe lässt Achitz nicht als Ausrede gelten: „Inklusion und
damit die Einhaltung der Menschenrechte darf nicht vom Geld abhängig
sein.“


