Wien (OTS) – Erfreulicherweise steigt die Lebenserwartung, aber
Österreich ist
noch nicht optimal auf die steigende Zahl der älteren Menschen
eingestellt. „Ältere Menschen haben ein Recht auf Teilhabe am
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dieses Recht
können sie aber nicht leben, wenn Alten- und Pflegeheime weit weg vom
Ortskern auf die grüne Wiese gestellt wird, oder wenn Züge, Bahnhöfe
und öffentliche Plätze nicht barrierefrei zugänglich sind“, sagt
Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Internationalen Tag der
älteren Menschen (1. Oktober): „Ältere Menschen haben auf der anderen
Seite aber auch ein Recht auf Privatsphäre. Das wird eingeschränkt,
wenn sie im Altersheim gegen ihren Willen im Doppelzimmer leben
müssen, ohne Rückzugsmöglichkeit.“
Altersheime nicht auf die grüne Wiese bauen!
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sieht vor, dass
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zur
physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Straßen, Gebäuden,
Freiflächen, Information und Kommunikation sowie zu anderen
öffentlichen Einrichtungen und Diensten haben. „Auch der Standort von
Alten- und Pflegeheimen ist entscheidend dafür, ob ältere,
pflegebedürftige Personen am gesellschaftlichen Leben teilhaben
können“, so Achitz. In einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und
Ländern wurde festgelegt, dass der Standort der Heime (Neu- und
Zubauten) „möglichst in der Gemeinde integriert sein (muss), sodass
Beziehungen zur Umwelt erhalten bleiben‟.
Die Volksanwaltschaft ist für die präventive
Menschenrechtskontrolle u. a. in Alten- und Pflegeheime zuständig.
Ihre Kommissionen besuchen dafür unangekündigt mehr als 500
Einrichtungen. Und immer wieder stoßen sie dabei auf Zustände, die
die Teilhabe der Bewohner*innen einschränken, zum Beispiel:
–
Eine Einrichtung in Tirol liegt abseits einer Stadt mit rund
10.000 Einwohner*innen und ist nur über eine steile Zufahrtsstraße zu
erreichen. Wegen der extremen Berg- bzw. Hanglage haben die Bewohner*
innen keine Möglichkeit, spazieren zu gehen oder sich außerhalb der
Einrichtung aufzuhalten.
–
Die steile Zufahrtsstraße zu einem Pflegeheim in der Steiermark
ist für gehbehinderte Personen oder Rollstuhlbenutzer*innen eine
unüberwindbare Hürde. Ihnen ist es nicht möglich, selbstständig zu
den Geschäften an der Hauptstraße oder zum Kaffeehaus zu gelangen
Einzelzimmer darf nicht vom Geld abhängen
Die UN-BRK enthält aber auch das Recht auf Achtung der
Privatsphäre: Menschen mit Behinderungen dürfen „unabhängig von ihrem
Aufenthaltsort oder der Wohnform, in der sie leben, keinen
willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in ihr Privatleben, ihre
Familie, ihre Wohnung oder ihren Schriftverkehr oder andere Arten der
Kommunikation … ausgesetzt werden“. Auch Bewohner*innen von
Pflegeeinrichtungen sollen demnach einen Rückzugsbereich haben, in
dem sie sich ohne unangenehme Einflüsse und Störungen aufhalten
können. Achitz: „Sie müssen sich selbst zwischen Einzel- und
Mehrbettzimmer entscheiden können. Das darf nicht vom Geld abhängen.“
Immer wieder kommt es vor, dass Bewohner*innen den Kommissionen
der Volksanwaltschaft berichten, dass sie lieber in einem
Einzelzimmer leben wollen. Sie sagen, dass eine weitere Person im
Zimmer unangenehm sei, und dass deren Stöhnen, Schnarchen, Schreien,
Klagen und manchmal auch rücksichtsloses Verhalten von Besucher*innen
belastend sind. Unterschiedliche Bedürfnisse bei der Raumtemperatur,
bei Ruhe- und Wachzeiten usw. führen zu Stress sowie Ein- und
Durchschlafstörungen. Achitz: „Solche Probleme dürfen natürlich nicht
mit Schlafmitteln oder Psychopharmaka gelöst werden.“ Das wäre eine
medikamentöse Freiheitsbeschränkung, deren Zulässigkeit und
Meldepflicht nach dem Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) streng
geregelt ist.
Bei der Doppelbelegung von Zimmern muss zumindest darauf geachtet
werden, dass zwischen allen Beteiligten ein gutes Einvernehmen
besteht. Bei Pflegehandlungen muss die Intimsphäre gewahrt werden,
etwa durch Paravents oder Vorhänge. Eine Tiroler Einrichtung war aber
fünf Jahre nach dem letzten Besuch der Kommission noch immer nicht
damit fertig, alle Paravents zu montieren.


